Elternzeit
Eine ausreichende Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu erreichen, ist mit Wirkung zum 1.1.2007 das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten. Dieses gibt Eltern den Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes Elternzeit zu nehmen, um sich dem Kind besser zuwenden zu können.
Das Ziel, Berufstätige zur Familiengründung zu ermutigen, wird von der BDA ausdrücklich unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass einer der wichtigsten Gründe einer Entscheidung für Kinder nicht die Möglichkeit der Elternzeitnahme sondern das Vorhandensein ausreichender Kinderbetreuung ist. Die BDA setzt sich daher dafür ein, dass die Politik die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hierfür schafft.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu erreichen, ist mit Wirkung zum 1.1.2007 das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten. Dieses gibt Eltern den Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes Elternzeit zu nehmen, um sich dem Kind besser zuwenden zu können.
Das Ziel, Berufstätige zur Familiengründung zu ermutigen, wird von der BDA ausdrücklich unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass einer der wichtigsten Gründe einer Entscheidung für Kinder nicht die Möglichkeit der Elternzeitnahme sondern das Vorhandensein ausreichender Kinderbetreuung ist. Die BDA setzt sich daher dafür ein, dass die Politik die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hierfür schafft.
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