kompakt
Bedingungsloses Grundeinkommen
Nach der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens haben alle Bürger Anspruch auf ein staatliches, existenzsicherndes Mindesteinkommen; unabhängig von sonstigen Einkünften und vorhandenem Vermögen. Dieser besteht sogar dann, wenn sie nicht bereit sind, durch Einsatz ihrer Arbeitskraft selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Im Gegenzug entfallen alle in Geld erbrachten Sozialleistungen. Bei näherer Prüfung erweist sich das bedingungslose Grundeinkommen als nicht finanzierbar und leistungsfeindlich. Damit stellt es keine taugliche Alternative zum heutigen Sozialstaat dar.mehr
Befristungen
Befristete Arbeitsverträge sind ein Beschäftigungsmotor des deutschen Arbeitsmarktes. Sie bieten Arbeitssuchenden einen Erfolg versprechenden Weg für einen Erst- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Dies gilt insbesondere für die sachgrundlose Befristung.mehr
Beruf und Pflege
Mit einer steigenden Anzahl an hochaltrigen Menschen rückt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege noch stärker in den Fokus betrieblicher Personalpolitik. Diese lässt sich aber nicht durch gesetzliche Normen gestalten.mehr
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Die Arbeitgeber setzen sich aktiv für die Ausbildung, die berufliche Integration und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ein. Über 900.000 schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Sie sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Mitarbeiter, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben erfüllen. Überregulierung und Bürokratisierung des Schwerbehindertenrechts erschweren Arbeitgebern jedoch die Beschäftigung von Schwerbehinderten.mehr
Bessere Rechtsetzung
Die Europäische Gemeinschaft hat eine Vielzahl von europäischen Vorschriften beschlossen, die für das Funktionieren der EU notwendig sind. Es gibt aber daneben auch viele überflüssige Regelungen, die die Unternehmen unnötig belasten. mehr
Betriebliche Altersvorsorge
Die tief greifenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur erfordern ein Umsteuern von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung hin zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge. Attraktive steuer- und beitragsrechtliche Bedingungen und ein strikter Verzicht auf überflüssige Regulierung und Bürokratie sind die wichtigsten Voraussetzungen, um die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge in der betrieblichen Altersvorsorge und der individuellen Eigenvorsorge zu fördern. mehr
Betriebsübergangsrecht
Outsourcing, Umstrukturierung, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen gehören in einer hoch arbeitsteiligen im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge bringen unter anderem komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 613a BGB. Über die Jahre hat die Rechtsprechung Anforderungen an die arbeitsrechtliche Behandlung von Betriebsübergängen gestellt, die solche zu arbeitsrechtlichen „Drahtseilakten“ gemacht hat. mehr
Betriebsverfassung
Die Praxis der betrieblichen Mitbestimmung ist zumeist von vertrauensvoller Zusammenarbeit geprägt. Das Betriebsverfassungsgesetz kann jedoch ausgenutzt werden, um diese vertrauensvolle Zusammenarbeit zu unterhöhlen. Es bedarf daher gesetzlicher Reformen, die eine echte Modernisierung und Entbürokratisierung mit sich bringen.mehr
Bürokratieabbau
Ein durchgreifender Bürokratieabbau darf sich nicht auf das Messen von Informationspflichten beschränken. Der Erfolg des Versuchs, Bürokratie zu vermeiden, bemisst sich am Abbau bürokratischer Regeln. Dies muss einhergehen mit einer umfassenden Entbürokratisierung des gesamten deutschen Regelwerks. Dabei muss das Arbeits- und Sozialrecht auf den Prüfstand.mehr





