“Willkommenskultur“ für hochqualifizierte Fachkräfte schaffen
Qualifizierte Zuwanderung nützt dem Arbeitsmarkt
Eine gezielte arbeitsmarktorientierte Zuwanderung ist angesichts des internationalen „Wettbewerbs um die besten Köpfe“ und wachsender Fachkräfteengpässe dringend erforderlich.
Die Erfahrung zeigt, dass die Abschottung des Arbeitsmarktes gegen ausländische Fachkräfte nicht zu mehr Beschäftigung von Inländern führt. Das Gegenteil ist richtig: Eine Zuwanderungspolitik, die sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert, führt zu einer höheren Wachstumsrate und damit zu insgesamt mehr wirtschaftlicher Dynamik. So entstehen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten auch für die inländische Erwerbsbevölkerung. Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung ist ein wichtiger Baustein für eine umfassende Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in einer demografisch bedingt massiv abnehmenden Erwerbsbevölkerung. Dazu zählt vor allem auch die Ausschöpfung der inländischen Beschäftigungspotenziale von Frauen, Älteren, Migranten und Menschen mit Behinderungen.
Das deutsche Zuwanderungsrecht ist nach wie vor geprägt von unübersichtlichen Ausnahmen zum grundsätzlich immer noch geltenden Anwerbestopp. Der Regelfall ist die bürokratische individuelle Arbeitsmarktvorrangprüfung, die signalisiert, dass der Ausländer nur als „Lückenbüßer“ gewünscht ist. Um hochqualifizierte Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen, brauchen wir jedoch genau das Gegenteil: Eine echte „Willkommenskultur“, die deutlich macht, dass ausländische Fachkräfte bei uns gebraucht werden und willkommen sind.
Qualifikationsorientierte Zuwanderungssteuerung notwendig
Die BDA setzt sich seit langem für die Einführung eines bedarfs- und qualifikationsorientierten Punktesystems ein, wie es z. B. Länder wie Kanada oder Australien erfolgreich anwenden. Mit einem Punktesystem kann Zuwanderung nach Deutschland anhand transparenter und für jeden verständlicher Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen gesteuert werden. So kann es gelingen, diejenigen für ein langfristiges Leben und Arbeiten in Deutschland zu gewinnen, die über die benötigten fachlichen und persönlichen Qualifikationen verfügen und zugleich beste Voraussetzungen für eine nachhaltige gesellschaftliche Integration mitbringen. Für eine gezielte Arbeitsmarktsteuerung kann ein solches Punktesystem mit einer Bedarfsorientierung ähnlich dem kanadischen Modell verknüpft werden, das festgelegte, in bestimmten Zeitabständen zu überprüfende Mangelberufe berücksichtigt. Im Rahmen von der Politik vorgegebener Kontingente können schnell und unbürokratisch diejenigen ausgewählt werden, die in Deutschland gebraucht werden und sich am leichtesten in unsere Gesellschaft einfügen können.
Arbeitsplatz- und nachfrageorientierte Zuwanderungssteuerung reformieren
Neben dieser Form der Steuerung mittel- und langfristiger Zuwanderung muss auch das geltende Recht die schnelle und praxisorientierte Besetzung freier Stellen möglich machen. Auf die bürokratische individuelle Arbeitsmarktvorrangprüfung sollte in einem ersten Schritt bei vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Berufsgruppen durch pauschale Vorwegnahme verzichtet werden; eine Möglichkeit, die bereits jetzt gesetzlich vorgesehen ist. Die mit dem Fachkräftekonzept der Bundesregierung erfolgte Aussetzung der Vorrangprüfung für Maschinenbau -, Fahrzeugbau- und Elektroingenieure ist dazu ein erster richtiger Schritt. Um das bei ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen vorhandene Fachkräftepotenzial besser zu nutzen und diese längerfristig für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, sollten diese nach dem Studium beim Antritt einer Arbeit statt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine Daueraufenthaltsperspektive erhalten. Bisher verlassen nach dem Studium drei Viertel dieser jungen Hochqualifizierten aus Drittstaaten Deutschland wieder. Insoweit ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsmarktzugang verbessern will. Auch die immer noch 66.000 Euro (2011) erfordernde Einkommensgrenze, ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ist noch zu hoch. Angemessener wäre eine Verdienstgrenze von 40.000 Euro; dies ist gerade für die wichtige Zielgruppe der jungen Berufsanfänger ein durchaus attraktives Jahresgehalt und auch für kleine und mittlere Unternehmen zu schultern, die nicht in der Lage sind, sehr hohe Gehälter zu zahlen.
Internationalen Personalaustausch durch „Blanket-Petition“ erleichtern
Wichtiger Bestandteil eines modernen, an den Bedürfnissen einer zunehmend global vernetzten Wirtschaft ausgerichteten Zuwanderungsrechts ist ein unkomplizierter, flexibler internationaler „Routineaustausch“ von unternehmensinternem Personal. Die Rahmenbedingungen hierfür können kurzfristig auf Grundlage des von der BDA eingebrachten Vorschlags für Verfahrenserleichterungen im internationalen Personalaustausch durch eine sogenannte „Blanket-Petition“ deutlich verbessert werden.
Das deutsche Zuwanderungsrecht ist nach wie vor geprägt von unübersichtlichen Ausnahmen zum grundsätzlich immer noch geltenden Anwerbestopp. Der Regelfall ist die bürokratische individuelle Arbeitsmarktvorrangprüfung, die signalisiert, dass der Ausländer nur als „Lückenbüßer“ gewünscht ist. Um hochqualifizierte Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen, brauchen wir jedoch genau das Gegenteil: Eine echte „Willkommenskultur“, die deutlich macht, dass ausländische Fachkräfte bei uns gebraucht werden und willkommen sind.
Qualifikationsorientierte Zuwanderungssteuerung notwendig
Die BDA setzt sich seit langem für die Einführung eines bedarfs- und qualifikationsorientierten Punktesystems ein, wie es z. B. Länder wie Kanada oder Australien erfolgreich anwenden. Mit einem Punktesystem kann Zuwanderung nach Deutschland anhand transparenter und für jeden verständlicher Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen gesteuert werden. So kann es gelingen, diejenigen für ein langfristiges Leben und Arbeiten in Deutschland zu gewinnen, die über die benötigten fachlichen und persönlichen Qualifikationen verfügen und zugleich beste Voraussetzungen für eine nachhaltige gesellschaftliche Integration mitbringen. Für eine gezielte Arbeitsmarktsteuerung kann ein solches Punktesystem mit einer Bedarfsorientierung ähnlich dem kanadischen Modell verknüpft werden, das festgelegte, in bestimmten Zeitabständen zu überprüfende Mangelberufe berücksichtigt. Im Rahmen von der Politik vorgegebener Kontingente können schnell und unbürokratisch diejenigen ausgewählt werden, die in Deutschland gebraucht werden und sich am leichtesten in unsere Gesellschaft einfügen können.
Arbeitsplatz- und nachfrageorientierte Zuwanderungssteuerung reformieren
Neben dieser Form der Steuerung mittel- und langfristiger Zuwanderung muss auch das geltende Recht die schnelle und praxisorientierte Besetzung freier Stellen möglich machen. Auf die bürokratische individuelle Arbeitsmarktvorrangprüfung sollte in einem ersten Schritt bei vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Berufsgruppen durch pauschale Vorwegnahme verzichtet werden; eine Möglichkeit, die bereits jetzt gesetzlich vorgesehen ist. Die mit dem Fachkräftekonzept der Bundesregierung erfolgte Aussetzung der Vorrangprüfung für Maschinenbau -, Fahrzeugbau- und Elektroingenieure ist dazu ein erster richtiger Schritt. Um das bei ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen vorhandene Fachkräftepotenzial besser zu nutzen und diese längerfristig für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, sollten diese nach dem Studium beim Antritt einer Arbeit statt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine Daueraufenthaltsperspektive erhalten. Bisher verlassen nach dem Studium drei Viertel dieser jungen Hochqualifizierten aus Drittstaaten Deutschland wieder. Insoweit ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsmarktzugang verbessern will. Auch die immer noch 66.000 Euro (2011) erfordernde Einkommensgrenze, ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ist noch zu hoch. Angemessener wäre eine Verdienstgrenze von 40.000 Euro; dies ist gerade für die wichtige Zielgruppe der jungen Berufsanfänger ein durchaus attraktives Jahresgehalt und auch für kleine und mittlere Unternehmen zu schultern, die nicht in der Lage sind, sehr hohe Gehälter zu zahlen.
Internationalen Personalaustausch durch „Blanket-Petition“ erleichtern
Wichtiger Bestandteil eines modernen, an den Bedürfnissen einer zunehmend global vernetzten Wirtschaft ausgerichteten Zuwanderungsrechts ist ein unkomplizierter, flexibler internationaler „Routineaustausch“ von unternehmensinternem Personal. Die Rahmenbedingungen hierfür können kurzfristig auf Grundlage des von der BDA eingebrachten Vorschlags für Verfahrenserleichterungen im internationalen Personalaustausch durch eine sogenannte „Blanket-Petition“ deutlich verbessert werden.
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