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Eine Branche boomt

Zeitarbeit - Einstieg in Beschäftigung

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Arbeitsmarkt heute deutlich anpassungsfähiger ist als früher. Die BDA warnt daher entschieden davor, den Erfolg der Zeitarbeit durch Reformrücknahmen und neue Reglementierungen zu torpedieren. Neue Beschränkungen der Zeitarbeit würden den Unternehmen die notwendigen Flexibilitätsreserven nehmen. Dies hätte über die Zeitarbeit hinaus negative Folgen für den Standort Deutschland.

Zeitarbeit ist unverzichtbar für eine Dynamik von Arbeitsmärkten, in denen gesamtwirtschaftliches Wachstum schnell in spürbaren Beschäftigungsaufbau münden soll. Aber auch wirtschaftlich schwierige Zeiten erfüllt die Branche ihre wirtschaftliche und soziale Funktion: Sie ermöglicht den Unternehmen die nötige Flexibilität in der Personalpolitik und sichert dadurch Stammarbeitsplätze. Zeitarbeitnehmern entsteht dadurch kein Nachteil, da sie unabhängig vom Einsatz im Kundenbetrieb in einem festen Beschäftigungsverhältnis zu dem Zeitarbeitsunternehmen stehen. Die Arbeitnehmer profitieren vielmehr von Zeitarbeit: Insbesondere für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte ist sie ein unverzichtbares Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Zeitarbeit ist dabei selbst reguläre, vollwertige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Beschäftigungsmotor Zeitarbeit

Aufgrund der Konjunktursensibilität ist die Zeitarbeitsbranche eine der ersten Branchen, in der nach einer Wirtschaftskrise wieder Personal aufgebaut wird. Nach dem Durchschreiten der Talsohle wächst der Bedarf an Beschäftigten, der aus Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung zunächst zu einem großen Teil über Zeitarbeit gedeckt wurde. Betriebe, die sonst auf neue Beschäftigung verzichtet hätten, ermöglichte der Einsatz von Zeitarbeitnehmern bereits zu Beginn des Aufschwungs, Beschäftigung aufzubauen und die Produktion trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten schnell an die Auftragslage anzupassen, ohne den langfristigen Verlauf der Konjunktur abwarten zu müssen. Darüber hinaus hat der plötzliche Einbruch der Wirtschaft vielen Unternehmen gezeigt, wie wichtig Flexibilität ist.

Bisher war Zeitarbeit in Deutschland vergleichsweise unterrepräsentiert und hat einen Nachholbedarf. Derzeit sind nur 2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit lediglich im Mittelfeld.

Zeitarbeit schafft Einstieg in Arbeit

Zeitarbeit eröffnet den Arbeitnehmern die Chance zur Qualifizierung durch Beschäftigung. Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer haben durch Zeitarbeit die Chance erhalten, die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Über 10 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren zuvor ein Jahr oder länger ohne Beschäftigung und damit langzeitarbeitslos. Die Alternative für diese Arbeitnehmer wäre vielfach nicht eine Tätigkeit beim Einsatzunternehmen selbst, sondern der Verbleib in Arbeitslosigkeit. Die Branche trägt dadurch wesentlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei und erfüllt zudem eine Brückenfunktion. So gelingt mehr als der Hälfte der Zeitarbeitnehmer aus der Zeitarbeit eine Anstellung beim Einsatzbetrieb oder einem anderen Unternehmen.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt das Thema Ausbildung und Qualifizierung für Zeitarbeitsunternehmen weiter an Bedeutung. Nur so können Zeitarbeitsunternehmen ihren Kundenunternehmen das gewünschte Personal zur Verfügung stellen. Zugleich leistet die Branche dadurch einen wichtigen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels.

Re-Regulierung der Zeitarbeit verhindern

Zeitarbeit wird von den Unternehmen in erster Linie als Instrument genutzt, um schwankenden und daher zeitlich begrenzten Bedarf an Personal flexibel zu decken. In diesem Zusammenhang spielt Zeitarbeit auch eine Rolle als Ventil für das ansonsten starre und unflexible Arbeitsrecht. Vor dem Hintergrund ist jede Form neuer Regulierung der Zeitarbeit abzulehnen. Neue gesetzliche Beschränkungen der Zeitarbeit hätten erhebliche negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Unternehmen würden die notwendigen Flexibilitätsreserven und Langzeitarbeitslosen sowie Geringqualifizierten würde die Chance auf Einstieg in Arbeit genommen. Auch würde eine weitere Einschränkung des Flexibilitätsinstruments Zeitarbeit gegen die europäische Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG widersprechen, die ausdrücklich die Bedeutung der Zeitarbeit im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern anerkennt und Einschränkungen und Verbote nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässt.


Branchenzuschläge bauen Tarifentgeltunterschiede ab

Die gleiche Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Stammarbeitnehmern im Einsatzbetrieb (Equal Pay) ohne Tariföffnung steht im Widerspruch zu dem in Deutschland geltenden Arbeitgeberprinzip, dass Zeitarbeitsunternehmen vollwertige Arbeitgeber sind und Zeitarbeitnehmer auch in überlassungsfreien Zeiten vergütet werden. Im Übrigen würden die Tarifverträge der Zeitarbeit ausgehebelt und so in die Tarifautonomie der Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und der Gewerkschaften eingegriffen werden. Die nahezu 100-prozentige Tarifbindung in der Branche beugt auch sozialen Verwerfungen vor. Darüber hinaus vereinbarten die zuständigen Tarifpartner der Zeitarbeit für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie, in der chemischen Industrie sowie in der Kautschukindustrie und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie Tarifverträge über die Zahlung von sich auf die Zeitarbeitsentgelte beziehenden Branchenzuschlägen. Stufenweise wird durch die Branchenzuschläge die Differenz zwischen den Tarifentgelten von Zeitarbeitnehmern und Stammarbeitnehmern ausgeglichen. Gespräche über vergleichbare Regelungen für Zeitarbeit in anderen Branchen finden zudem aktuell statt.

Lohnuntergrenze verhindert Verwerfungen

Vor dem Hintergrund der Freizügigkeit für die Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa ab Mai 2011 wurde im AÜG die Ermächtigung zum Erlass einer Lohnuntergrenze geschaffen. Ab dem 1. Januar 2012 gilt in Deutschland eine Stundenlohnuntergrenze von 7,01 Euro (Ost) und 7,89 Euro (West), ab dem 1. November 2012 von 7,50 Euro (Ost) und 8,19 Euro (West). Dies ist die Voraussetzung, um den in Deutschland bereits faktisch geltenden Mindestlohn in der Zeitarbeit auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen und deren in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer verbindlich zu machen. Ein ansonsten möglich gewesener Einsatz von ausländischen Zeitarbeitnehmern von z. B. einem Stundenlohn von unter 5 Euro und eine damit einhergehende Diskreditierung der ganzen Zeitarbeitsbranche wird mit der Lohnuntergrenze verhindert.
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