Eine Branche boomt
Zeitarbeit - Brücke in Beschäftigung
Zeitarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Arbeitsmarktes heute deutlich anpassungsfähiger ist als früher. Die BDA warnt entschieden davor, den Erfolg der Zeitarbeit durch Reformrücknahmen und neue Reglementierungen zu torpedieren. Neue Beschränkungen der Zeitarbeit würden den Unternehmen die notwendigen Flexibilitätsreserven nehmen. Dies hätte über die Zeitarbeit hinaus negative Folgen für den Standort Deutschland.
Zeitarbeit ist unverzichtbar für eine Dynamik von Arbeitsmärkten, in denen gesamtwirtschaftliches Wachstum schnell in spürbaren Beschäftigungsaufbau münden soll. Sie ist eine Indikatorbranche und zeichnet meist den Verlauf des Arbeitsmarktes vorweg. Aber auch in Zeiten der Krise erfüllt die Branche ihre wirtschaftliche und soziale Funktion: Sie ermöglicht den Unternehmen die nötige Flexibilität in der Personalwirtschaft. Zeitarbeitern entsteht dadurch kein Nachteil, da sie unabhängig vom Einsatz im Kundenbetrieb in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Aufgrund der Konjunktursensibilität ist die Zeitarbeitsbranche eine der ersten, in der nach der Wirtschaftskrise wieder Personal aufgebaut wurde. Nach dem Durchschreiten der Talsohle wuchs der Bedarf an Beschäftigten, der aus Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung zunächst zu einem großen Teil über die Zeitarbeit gedeckt wurde. Zudem hat der plötzliche Einbruch der Wirtschaft vielen Unternehmen gezeigt, wie wichtig Flexibilität ist.
Bisher war Zeitarbeit in Deutschland vergleichsweise unterrepräsentiert und hat einen Nachholbedarf. Derzeit sind nur 2 % aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit lediglich im Mittelfeld. In Großbritannien z. B. liegt der Anteil der Zeitarbeiter an allen Erwerbstätigen bei 3,6 % und in den Niederlanden bei 2,9 %.
Zeitarbeit baut Brücken in Arbeit
Zeitarbeit eröffnet den Arbeitnehmern die Chance zur Qualifizierung durch Beschäftigung. Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer haben durch Zeitarbeit die Chance erhalten, die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Über 18 % der Zeitarbeitnehmer waren zuvor mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung und damit langzeitarbeitslos. Die Branche trägt so wesentlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei und erfüllt zudem eine Brückenfunktion in Beschäftigung. Mehr als die Hälfte der Zeitarbeitnehmer gelingt aus der Zeitarbeit eine Anstellung beim entleihenden oder einem anderen Unternehmen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird das Thema Ausbildung und Qualifizierung für Zeitarbeitsunternehmen weiter an Bedeutung gewinnen. Nur so können Zeitarbeitsunternehmen ihren Kundenunternehmen das gewünschte Personal zur Verfügung stellen. Zugleich leistet sie so einen wichtigen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels.
Re-Regulierung der Zeitarbeit verhindern
Zeitarbeit wird von den Unternehmen in erster Linie als Instrument genutzt, um schwankenden und daher zeitlich begrenzten Bedarf an Personal flexibel zu decken. In diesem Zusammenhang spielt Zeitarbeit auch eine Rolle als Ventil für das ansonsten starre und unflexible Arbeitsrecht. Vor dem Hintergrund ist jede Form neuer Regulierung der Zeitarbeit abzulehnen.
Das deutsche Zeitarbeitsrecht entspricht nach dem Umsetzungsgesetz der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Gleichstellungsgrundsatzes, von dem weiterhin durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. In einigen Punkten geht die Umsetzung in Deutschland sogar über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Die Richtlinie anerkennt ausdrücklich die Bedeutung der Zeitarbeit im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern und lässt Einschränkungen und Verbote nur unter sehr engen Voraussetzungen zu.
Die Forderung nach Equal-Pay/Treatment ohne Tariföffnung steht im Widerspruch zu dem Prinzip, dass Zeitarbeitsunternehmen vollwertige Arbeitgeber sind und Zeitarbeitnehmer auch in überlassungsfreien Zeiten vergütet werden. Im Übrigen würden die Tarifverträge der Zeitarbeit ausgehebelt und so in die Tarifautonomie der Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und der Gewerkschaften eingegriffen werden. Die nahezu 100 prozentige Tarifbindung in der Branche beugt auch sozialen Verwerfungen vor.
Lohnuntergrenze verhindert Verwerfungen
Vor dem Hintergrund der Freizügigkeit für die Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa ab Mai 2011 wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Ermächtigung zum Erlass einer Lohnuntergrenze geschaffen. Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, den in Deutschland bereits faktisch geltenden Mindestlohn in der Zeitarbeit auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen und deren in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer verbindlich zu machen. Das BMAS wird nach Antrag der Tarifvertragsparteien der Branche eine Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung festlegen. Mit übereinstimmenden Mindestlöhnen in der Branche ist dabei sichergestellt, dass keine Tarifverträge außer Kraft gesetzt oder verdrängt werden. Drohende Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch einen möglichen Einsatz von ausländischen Zeitarbeitnehmern zu Tarifen von unter 5 € und eine damit einhergehende Diskreditierung der ganzen Zeitarbeitsbranche werden mit der Lohnuntergrenze verhindert.
Aufgrund der Konjunktursensibilität ist die Zeitarbeitsbranche eine der ersten, in der nach der Wirtschaftskrise wieder Personal aufgebaut wurde. Nach dem Durchschreiten der Talsohle wuchs der Bedarf an Beschäftigten, der aus Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung zunächst zu einem großen Teil über die Zeitarbeit gedeckt wurde. Zudem hat der plötzliche Einbruch der Wirtschaft vielen Unternehmen gezeigt, wie wichtig Flexibilität ist.
Bisher war Zeitarbeit in Deutschland vergleichsweise unterrepräsentiert und hat einen Nachholbedarf. Derzeit sind nur 2 % aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit lediglich im Mittelfeld. In Großbritannien z. B. liegt der Anteil der Zeitarbeiter an allen Erwerbstätigen bei 3,6 % und in den Niederlanden bei 2,9 %.
Zeitarbeit baut Brücken in Arbeit
Zeitarbeit eröffnet den Arbeitnehmern die Chance zur Qualifizierung durch Beschäftigung. Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer haben durch Zeitarbeit die Chance erhalten, die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Über 18 % der Zeitarbeitnehmer waren zuvor mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung und damit langzeitarbeitslos. Die Branche trägt so wesentlich zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei und erfüllt zudem eine Brückenfunktion in Beschäftigung. Mehr als die Hälfte der Zeitarbeitnehmer gelingt aus der Zeitarbeit eine Anstellung beim entleihenden oder einem anderen Unternehmen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird das Thema Ausbildung und Qualifizierung für Zeitarbeitsunternehmen weiter an Bedeutung gewinnen. Nur so können Zeitarbeitsunternehmen ihren Kundenunternehmen das gewünschte Personal zur Verfügung stellen. Zugleich leistet sie so einen wichtigen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels.
Re-Regulierung der Zeitarbeit verhindern
Zeitarbeit wird von den Unternehmen in erster Linie als Instrument genutzt, um schwankenden und daher zeitlich begrenzten Bedarf an Personal flexibel zu decken. In diesem Zusammenhang spielt Zeitarbeit auch eine Rolle als Ventil für das ansonsten starre und unflexible Arbeitsrecht. Vor dem Hintergrund ist jede Form neuer Regulierung der Zeitarbeit abzulehnen.
Das deutsche Zeitarbeitsrecht entspricht nach dem Umsetzungsgesetz der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Gleichstellungsgrundsatzes, von dem weiterhin durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. In einigen Punkten geht die Umsetzung in Deutschland sogar über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Die Richtlinie anerkennt ausdrücklich die Bedeutung der Zeitarbeit im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern und lässt Einschränkungen und Verbote nur unter sehr engen Voraussetzungen zu.
Die Forderung nach Equal-Pay/Treatment ohne Tariföffnung steht im Widerspruch zu dem Prinzip, dass Zeitarbeitsunternehmen vollwertige Arbeitgeber sind und Zeitarbeitnehmer auch in überlassungsfreien Zeiten vergütet werden. Im Übrigen würden die Tarifverträge der Zeitarbeit ausgehebelt und so in die Tarifautonomie der Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und der Gewerkschaften eingegriffen werden. Die nahezu 100 prozentige Tarifbindung in der Branche beugt auch sozialen Verwerfungen vor.
Lohnuntergrenze verhindert Verwerfungen
Vor dem Hintergrund der Freizügigkeit für die Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa ab Mai 2011 wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Ermächtigung zum Erlass einer Lohnuntergrenze geschaffen. Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, den in Deutschland bereits faktisch geltenden Mindestlohn in der Zeitarbeit auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen und deren in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer verbindlich zu machen. Das BMAS wird nach Antrag der Tarifvertragsparteien der Branche eine Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung festlegen. Mit übereinstimmenden Mindestlöhnen in der Branche ist dabei sichergestellt, dass keine Tarifverträge außer Kraft gesetzt oder verdrängt werden. Drohende Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch einen möglichen Einsatz von ausländischen Zeitarbeitnehmern zu Tarifen von unter 5 € und eine damit einhergehende Diskreditierung der ganzen Zeitarbeitsbranche werden mit der Lohnuntergrenze verhindert.















