OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen

Unternehmensleitlinien nicht für politische Zwecke missbrauchen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten anerkannte Grundsätze für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Antikorruption, Steuern und Verbraucher. Ihren besonderen Status erhalten die auf Freiwilligkeit basierenden OECD-Leitsätze dadurch, dass sich die Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten zu ihrer Förderung verpflichtet und Nationale Kontaktstellen zur Kontrolle der eingegangenen Verpflichtungen eingerichtet haben. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen können vor diesen Nationalen Kontaktstellen Beschwerden gegen Unternehmen einbringen, die nach ihrer Auffassung im Rahmen ihrer Auslandsinvestitionen gegen die Leitsätze verstoßen. Neben den OECD-Ländern haben u. a. auch Ägypten, Argentinien und Brasilien die Leitsätze unterzeichnet.

In einer globalisierten Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung für multinationale Unternehmen eine herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen Wettbewerbs zu. Der praxisnahe Ansatz stärkt das verantwortungsbewusste unternehmerische Handeln. Nun kommt es darauf an, die weltweite Verbreitung der Leitsätze auch über die Grenzen der OECD hinaus voranzutreiben. Insbesondere aufstrebende Länder wie China und Indien sollten jetzt für die Annahme der Leitsätze gewonnen werden, um verantwortungsvolle Rahmenbedingungen für den internationalen Handel zu setzen.

Die OECD-Leitsätze sind natürlich nicht in der Lage, ein „Level Playing Field“ in der Welt zu gewährleisten. Die grundlegenden Umwelt- und Sozialstandards müssen von Staaten um- und durchgesetzt werden. Aber die Leitsätze haben das Potential diese Bemühungen zu unterstützen. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.

Neben den OECD-Leitsätzen gibt es eine Reihe weiterer Referenztexte und Leitlinien, die Unternehmen in ihrer geschäftlichen Praxis als Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusstes Handeln dienen. Zu nennen sind vor allem die dreigliedrige Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der UN Global Compact.

Die Umsetzung dieser Leitlinien ist freiwillig. Freiwilligkeit bedeutet dabei aber keineswegs Beliebigkeit. Im Gegenteil, viele Unternehmen entwickeln eigene firmeninterne Regelungen, um die tatsächliche weltweite Umsetzung dieser Orientierungsrahmen sicherzustellen. Netzwerke und Initiativen, wie z. B. die regionalen Global Compact Netzwerke, die nationalen Kontaktstellen der OECD-Leitsätze und die Aktivitäten der ILO, fördern zudem die Verbreitung und Umsetzung dieser Orientierungsrahmen.

Entscheidendes Merkmal dieser Leitsätze ist, dass sie sich an Unternehmen richten, die sie darin unterstützen sollen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Dieser unternehmerische Charakter der Leitsätze darf nicht dadurch unterminiert werden, dass sie z. B. mit Fragen der Exportkreditversicherung oder der öffentlichen Beschaffung vermischt werden. Dies würde letztendlich auf mehr formale Anforderungen hinauslaufen, nicht aber das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen fördern. Gegenstand dieser Leitsätze ist die gelebte Verantwortung. Gerade kleine und mittlere Unternehmen setzen durch ihr gesellschaftliches Engagement die grundsätzlichen Werte und Prinzipien dieser Orientierungsrahmen um und tragen so zu deren Verbreitung bei, ohne immer die Leitlinien formal operationalisiert zu haben. Die gelebte Verantwortung der kleinen und mittleren Unternehmen verdeutlicht die Notwendigkeit, dass die Förderung der Anwendung von Leitlinien mit Augenmaß betrieben wird. Es muss vermieden werden, dass die Leitlinien lediglich mehr Bürokratie ohne praktischen Nutzen erzeugen.
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