Tarifverträge
Vorteile des Branchentarifvertrags erkennen und nutzen
Zu Recht ist der Tarifvertrag – insbesondere der Branchentarifvertrag – nach wie vor die prägende Ordnungsgröße der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Entgegen mancher Kritik konnte der Branchentarifvertrag zuletzt in der Wirtschaftskrise Gestaltungskraft erneut unter Beweis stellen.
Insgesamt arbeiteten im Jahre 2010 rund 72 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf der Basis von Branchentarifverträgen (West: 74,5 Prozent, Ost: 61 Prozent). Für viele Unternehmen ist damit das kollektive Aushandeln der Arbeitsbedingungen nach wie vor die bevorzugte Form der Lohnfindung.
Für den Branchentarifvertrag sprechen eine Reihe überzeugender Argumente:
Gleichwohl muss die Attraktivität des Branchentarifvertrages als Instrument der Lohnfindung weiter verbessert werden. Der Tarifvertrag ist kein Selbstzweck. Es muss gelingen, vergangene Fehlentwicklungen in der Tarifpolitik einzufangen und Tarifverträge zu modernisieren. Lohnabschlüsse oberhalb des Produktivitätszuwachses und kollektive Arbeitszeitverkürzung ohne ausreichende Flexibilität wirkten sich vielfach zu Lasten der Attraktivität des Flächentarifvertrags aus. Die Folge war eine lange Zeit rückläufige Tarifbindung. Die Reform des Branchentarifvertrages ist daher die Voraussetzung für die Effektivität des Tarifvertrags als Dienstleistungsprodukt für die Unternehmen. Nur der reformierte und moderne Tarifvertrag wird im Wettbewerb bestehen.
Überregulierungen abbauen – Betriebsebene stärken
Der Reformansatz der BDA für den Branchentarifvertrag stellt darauf ab, Überregulierungen abzubauen und den Handlungsspielraum der betrieblichen Ebene zu stärken. Tarifbedingungen müssen wieder Mindestbedingungen im ökonomischen Sinne sein. Das gilt für Löhne und Gehälter, für Sonderzahlungen wie das Weihnachts- oder das Urlaubsgeld und auch für Arbeitszeitregelungen. Um den Unternehmen und Beschäftigten genügend Freiheiten einzuräumen, sollten Tarifverträge daher in erster Linie Rahmenregelungen sein. Eine solche Reform des Branchentarifvertrages würde zugleich im Wege einer „kontrollierten Dezentralisierung“ Entscheidungskompetenzen von der Tarif- auf die Betriebsebene verlagern. Danach gibt es über Wahl-, Options- und Korridorlösungen genügend Möglichkeiten, Entgelte und Arbeitszeiten flexibel auf der Betriebsebene zu gestalten. Den Weg dahin ebnen tarifliche Öffnungsklauseln, die auf Betriebsebene Abweichungen vom Tarifvertrag – teilweise mit, teilweise ohne Zustimmung der Tarifpartner – ermöglichen und die mittlerweile bereits in zahlreichen Tarifverträgen verankert sind.
Für den Branchentarifvertrag sprechen eine Reihe überzeugender Argumente:
- Der Branchentarifvertrag hält Konflikte weitgehend aus den Betrieben heraus und sichert damit den Betriebsfrieden.
- Gerade in einer hochvernetzten und arbeitsteilig organisierten Wirtschaft bietet der Branchentarifvertrag den Betrieben Planungssicherheit im Rahmen der Arbeitsbeziehungen.
- Der Branchentarifvertrag nimmt den Firmen den zeit- und kostenträchtigen Aufwand der Tarifverhandlungen ab.
- Der Branchentarifvertrag ist insbesondere bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien ein echtes Dienstleistungsangebot, vor allem für kleine und mittlere Betriebe.
- Der Branchentarifvertrag ermöglicht durch die Friedenspflicht während der Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen.
- Im Branchentarifvertrag können – wie nirgends sonst – auch gesamtwirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Gleichwohl muss die Attraktivität des Branchentarifvertrages als Instrument der Lohnfindung weiter verbessert werden. Der Tarifvertrag ist kein Selbstzweck. Es muss gelingen, vergangene Fehlentwicklungen in der Tarifpolitik einzufangen und Tarifverträge zu modernisieren. Lohnabschlüsse oberhalb des Produktivitätszuwachses und kollektive Arbeitszeitverkürzung ohne ausreichende Flexibilität wirkten sich vielfach zu Lasten der Attraktivität des Flächentarifvertrags aus. Die Folge war eine lange Zeit rückläufige Tarifbindung. Die Reform des Branchentarifvertrages ist daher die Voraussetzung für die Effektivität des Tarifvertrags als Dienstleistungsprodukt für die Unternehmen. Nur der reformierte und moderne Tarifvertrag wird im Wettbewerb bestehen.
Überregulierungen abbauen – Betriebsebene stärken















