Tarifpolitik
Die Tarifpolitik ist ein Herzstück der Arbeit der BDA. Die BDA schließt als Spitzenvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände allerdings selbst keine Tarifverträge ab, sondern koordiniert die Tarifpolitik ihrer Mitgliedsverbände in den Branchen und Regionen. In Deutschland werden die Arbeitsbedingungen, insbesondere Entgelte und Arbeitszeiten von den Tarifvertragsparteien autonom, also ohne staatliche Einflussnahme, ausgehandelt. Wesentliche Voraussetzung dieser Tarifautonomie ist die im Grundgesetz (GG) geregelte so genannte Koalitionsfreiheit, also das Recht, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“ (Art. 9 Abs. 3 GG). Zur Koalitionsfreiheit gehört, dass die Mitgliedschaft in diesen Vereinigungen freiwillig ist.
Die Tarifvertragsparteien in Deutschland entscheiden maßgeblich über Höhe und Entwicklung des Personalaufwands und damit über gut 70 Prozent des Volkseinkommens. Entgegen mancher Behauptung finden Tarifverträge für einen großen Teil der Arbeitsverhältnisse - rund 80 Prozent - ganz oder überwiegend Anwendung. Insgesamt bestehen fast 67.000 gültige Tarifverträge. Jährlich werden rund 6.000 Verträge neu abgeschlossen. Der Branchen- bzw. Flächentarifvertrag gibt den Arbeitsverhältnissen einen verlässlichen Rahmen. Er entlastet die betrieblichen Arbeitsbeziehungen von Konflikten und erspart den Unternehmen erheblichen eigenen Aufwand bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Gesetzliche Mindestlöhne verletzen Tarifautonomie
Die BDA wendet sich gegen staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie, insbesondere in Form gesetzlich verordneter Mindestlöhne. Die Festlegung von Mindestentgelten muss im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie in erster Linie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben.
Die BDA tritt dafür ein, dass ein modernisierter Branchentarifvertrag auch in Zukunft seine Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben behält, jedoch fortentwickelt durch gezielte Reformen zu Gunsten betrieblicher Gestaltungsspielräume. Der Tarifvertrag sollte daher Gestaltungsspielräume für ausfüllende und ergänzende betriebliche Regelungen schaffen.
Der Branchentarifvertrag muss ein Vertrag über echte ökonomische Mindestbedingungen für die Unternehmen und ein Dienstleistungsangebot für die Betriebe darstellen. Er soll seine soziale Befriedungsfunktion wahrnehmen und notwendige Flexibilitätsspielräume stärken und ausbauen.
Voraussetzung der tarifpolitischen Arbeit der BDA ist die Beobachtung und Analyse der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie der tarifpolitischen Entwicklung in den einzelnen Branchen. Die BDA unterhält zur Unterstützung der Mitgliedsverbände insbesondere bei den Tarifverhandlungen ein Tarifarchiv, in dem die wesentlichen Vertragsregelungen archiviert und ausgewertet werden. In den Gremien der BDA, vorrangig im „Lohn- und Tarifpolitischen Ausschuss“, beraten die Vertreter der angeschlossenen Verbände über Verteilungsspielräume und Tarifinhalte ebenso wie über die Weiterentwicklung der Tarifvertragslandschaft.
Die Tarifvertragsparteien in Deutschland entscheiden maßgeblich über Höhe und Entwicklung des Personalaufwands und damit über gut 70 Prozent des Volkseinkommens. Entgegen mancher Behauptung finden Tarifverträge für einen großen Teil der Arbeitsverhältnisse - rund 80 Prozent - ganz oder überwiegend Anwendung. Insgesamt bestehen fast 67.000 gültige Tarifverträge. Jährlich werden rund 6.000 Verträge neu abgeschlossen. Der Branchen- bzw. Flächentarifvertrag gibt den Arbeitsverhältnissen einen verlässlichen Rahmen. Er entlastet die betrieblichen Arbeitsbeziehungen von Konflikten und erspart den Unternehmen erheblichen eigenen Aufwand bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Gesetzliche Mindestlöhne verletzen Tarifautonomie
Die BDA wendet sich gegen staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie, insbesondere in Form gesetzlich verordneter Mindestlöhne. Die Festlegung von Mindestentgelten muss im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie in erster Linie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben.
Die BDA tritt dafür ein, dass ein modernisierter Branchentarifvertrag auch in Zukunft seine Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben behält, jedoch fortentwickelt durch gezielte Reformen zu Gunsten betrieblicher Gestaltungsspielräume. Der Tarifvertrag sollte daher Gestaltungsspielräume für ausfüllende und ergänzende betriebliche Regelungen schaffen.
Der Branchentarifvertrag muss ein Vertrag über echte ökonomische Mindestbedingungen für die Unternehmen und ein Dienstleistungsangebot für die Betriebe darstellen. Er soll seine soziale Befriedungsfunktion wahrnehmen und notwendige Flexibilitätsspielräume stärken und ausbauen.
Voraussetzung der tarifpolitischen Arbeit der BDA ist die Beobachtung und Analyse der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie der tarifpolitischen Entwicklung in den einzelnen Branchen. Die BDA unterhält zur Unterstützung der Mitgliedsverbände insbesondere bei den Tarifverhandlungen ein Tarifarchiv, in dem die wesentlichen Vertragsregelungen archiviert und ausgewertet werden. In den Gremien der BDA, vorrangig im „Lohn- und Tarifpolitischen Ausschuss“, beraten die Vertreter der angeschlossenen Verbände über Verteilungsspielräume und Tarifinhalte ebenso wie über die Weiterentwicklung der Tarifvertragslandschaft.
Tarifpolitik: Die Themen im Einzelnen















