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Steuerpolitik

Strukturreformen stärken Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem gehört zum Pflichtprogramm einer jeden Regierung. Die Unternehmen in Deutschland leisten bereits heute einen großen Steuerbeitrag: Allein die Ertragssteuerzahlungen der Unternehmen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, anteilige Einkommensteuer) belaufen sich auf über 100 Mrd. Euro (Steuerschätzung November 2012). Und bei der steuerlichen Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften liegt Deutschland im Ländervergleich noch immer im oberen Bereich. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, sind für den Standort Deutschland steuerliche Strukturreformen unerlässlich.

Wichtig ist unverändert, dass konkrete Maßnahmen zur Steuervereinfachung vorangetrieben werden. Dazu zählt vor allem ein Gesamtkonzept, das die Gewerbesteuer ersetzt und zugleich den Gemeinden langfristig eine verlässliche Finanzierung sichert. Dabei muss insbesondere die Substanzbesteuerung in Form der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen abgeschafft werden. Denn die Besteuerung von unternehmerischen Kosten wie Mieten, Pachten und Leasingraten schmälert das Eigenkapital der Unternehmen und hemmt Investitionen.

Notwendig ist zudem eine große Reform der Unternehmensbesteuerung z. B. durch eine umfassende Modernisierung der Gruppenbesteuerung. Ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau im Steuerrecht ist weiterhin eine zumindest schrittweise Reduzierung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von derzeit zehn Jahren.

Leistungsgerechtigkeit muss Maßstab der Steuerpolitik sein

Der progressive Verlauf des Einkommensteuertarifs führt dazu, dass jeder zusätzlich verdiente Euro überproportional belastet wird. Ohne eine regelmäßige Anpassung des gesamten Einkommensteuertarifs resultiert daraus eine „kalte Progression“: Denn die steuerliche Belastung steigt selbst dann, wenn ein Einkommenszuwachs lediglich im Umfang der Inflation erfolgt. Dies ist leistungsfeindlich. Daher ist es unverzichtbar, in regelmäßigen Abständen nicht nur den steuerlichen Grundfreibetrag anzuheben, sondern den gesamten Einkommensteuertarif zu verschieben. So kann die Wirkung der „kalten Progression“ wirksam abgemildert werden. Mittelfristiges Ziel sollte zudem eine durchgängig linear progressive Gestaltung des Einkommensteuertarifs sein und zumindest der sogenannte „Mittelstandsknick" in dem bestehenden Einkommensteuertarif beseitigt werden.

Zusätzliche Steuerlasten gefährden Wachstum und Investitionen

Die Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau – mit weiter steigender Tendenz. Gleichwohl planen einige Parteien eine Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine Verschärfung der Erbschaftsteuer und eine Erhöhung der Steuersätze in der Einkommensteuer. Dies würde zu massiven Mehrbelastungen der deutschen Unternehmen führen und ginge zwangsläufig zulasten von Investitionen und damit auf Kosten von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätzen.

Insbesondere die Einführung einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ist ein gefährlicher steuerpolitischer Irrweg. Durch eine Besteuerung von Betriebsvermögen zusätzlich zur gewinnabhängigen Besteuerung droht für die Unternehmen eine erdrückende Steuerlast bis hin zu einer extrem schädlichen Substanzbesteuerung. Denn wird eine Vermögensteuer auch dann erhoben, wenn Betriebe keine Gewinne machen oder sogar Verluste einfahren, muss die Steuer im Ergebnis aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden. Zudem ist eine Vermögensbesteuerung mit erheblichen Erhebungskosten verbunden. Diese liegen vor allem wegen der – nach wie vor ungelösten – Bewertungsfragen weit über dem Durchschnitt anderer Steuerarten. Dies gilt insbesondere für die Bewertung von Betriebsvermögen, die vielfach auch auf Schätzungen basiert.

Auch von einer Anhebung der Einkommensteuer gehen schädliche Wirkungen aus. Denn die Einkommensteuer ist auch die maßgebliche Ertragssteuer für die Personenunternehmen – die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland. Mit einer Heraufsetzung des Spitzensteuersatzes würde die Selbstfinanzierungskraft gerade der mittelständischen Unternehmen empfindlich getroffen und die Bildung von Eigenkapital beschränkt. Die Folgen wären schon auf mittlere Frist weniger Beschäftigung und weniger Investitionen.

Besteuerung von Finanztransaktionen belastet die gesamte deutsche Wirtschaft

Eine Besteuerung von Finanztransaktionen, wie sie z. B. die Europäische Kommission mit einem Richtlinien-Vorschlag vorgestellt hat, trifft alle Unternehmen – insbesondere die Realwirtschaft. Denn eine Steuer auf Finanztransaktionen belastet auch notwendige und nicht-spekulative Transaktionen. Dies gilt insbesondere für den Erwerb und die Umschichtung von Anlagemittel der betrieblichen Altersvorsorge sowie für Finanztransaktionen der Unternehmen – vor allem der Exportwirtschaft – zur Absicherungen von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken. Durch nationale Alleingänge oder Insellösungen mehrerer Staaten wird so der Wettbewerb zugunsten ausländischer Konkurrenten verzerrt, deren Finanztransaktionen nicht einer Besteuerung unterliegen.

Abgeltungsteuer nicht erhöhen

Eine Erhöhung oder gar Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die von einigen Parteien gefordert wird, geht in die falsche Richtung. Denn die Abgeltungsteuer hat mit einem international wettbewerbsfähigen Steuersatz von 25 Prozent den Finanzplatz Deutschland gestärkt. Eine Anhebung würde diese Entwicklung zurückdrehen. Zudem mindert eine Erhöhung der steuerlichen Belastung von Kapitalerträgen die (reale) Renditen und kann dazu führen, dass Anleger verstärkt zu höher rentierlichen und zugleich riskanteren Finanzprodukten wechseln. Damit wird das Gegenteil einer Stabilisierung der Finanzmärkte erreicht. Eine Abschaffung der Abgeltungssteuer würde dazu führen, dass Kapitalerträge wieder der Veranlagung in der Steuererklärung unterworfen werden. Damit würde die Bürokratiebelastung für Bürger und Finanzverwaltung weiter ansteigen.
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