Sozialer Dialog
"Reform-Partnerschaft" mit Mehrwert für die Betriebe
Der europäische Soziale Dialog ist für die Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument, die europäische Sozialpolitik im Sinne der Unternehmen zu beeinflussen und aktiv mitzugestalten. Das Flexicurity-Konzept ist dafür ein Beispiel.
Der Soziale Dialog hat sich in den letzten Jahren zu einem praxisorientierten und zielgerichteten Instrument der europäischen Sozialpolitik entwickelt. Er kann einen erheblichen Beitrag zur Integration in der EU leisten. Denn, ganz im Sinne einer „Reform-Partnerschaft“, führt der Soziale Dialog zu konkreten Ergebnissen, die für die Unternehmen einen Mehrwert auf betrieblicher Ebene bringen anstatt sie zusätzlicher einengender Regulierung und Bürokratisierung zu unterwerfen.
Die aktive Gestaltung der sozialpolitischen Agenda auf EU-Ebene durch den Sozialen Dialog ist mit der „gemeinsamen Analyse über die Herausforderungen der Arbeitsmärkte in Europa“ von November 2007 gelungen. Diese mündete in die Rahmenvereinbarung zu „inclusive labour markets“, die im März 2010 erzielt wurde. Diese Rahmenvereinbarung unterstreicht das gemeinsame Ziel, den Zugang, Widereinstieg und den Verbleib der Menschen im Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihn weiterzuentwickeln. Zudem nennt die Vereinbarung konkrete Beispiele wie Sozialpartner hier unterstützend tätig werden können.
Das gemeinsame Arbeitsprogramm des Sozialen Dialogs 2009 bis 2011 beinhaltet folgende Themen:
EU-Regulierungen wirtschaftsfreundlicher gestalten
Der europäische Soziale Dialog beinhaltet mehrere Möglichkeiten, EU-Regulierung zu gestalten. Die Arbeitgeber griffen bereits mehrfach die Möglichkeit des „Europäischen Sozialen Dialoges nach Art. 155 (AEUV) - ex-Art. 139 EGV“ auf, Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften inhaltlich selbst auszuhandeln. Auf diese Weise haben die europäischen Sozialpartnerorganisationen BUSINESSEUROPE, CEEP und EGB in Form von Rahmenabkommen den Inhalt der Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu den befristeten Arbeitsverträgen in eigener Verantwortung ausgehandelt. Im Ergebnis sind diese von den Sozialpartnern inhaltlich gestalteten Richtlinien sehr viel beschäftigungs- und unternehmensfreundlicher als von Kommission und Europäischem Parlament formuliert.
Praxisnahe Unternehmenslösungen ermöglichen
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung von europäischer Sozialpolitik bieten die „freiwilligen Rahmenvereinbarungen“ der europäischen Sozialpartner, die von den nationalen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen freiwillig entsprechend ihren jeweiligen Traditionen umgesetzt werden. In den freiwilligen Rahmenabkommen zur „Telearbeit“, über „Stress am Arbeitsplatz“ sowie über „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ werden den Unternehmen Lösungsansätze aufgezeigt, wie sie diese Themen praxisnah und maßgeschneidert auf ihre jeweilige Situation handhaben können, um dadurch gleichzeitig überflüssige Bürokratie und Kosten zu vermeiden. Die nationalen Umsetzungswege werden dabei nicht verbindlich vorgegeben, sondern folgen den jeweiligen nationalen, sektoralen und betrieblichen Traditionen und Gegebenheiten.
Voneinander im Sinne des Austausches „guter Praktiken“ lernen und damit unbürokratisch und praxisnah zur Gestaltung der sozialen Dimension der EU beizutragen, haben die europäischen Sozialpartner das Instrument des „freiwilligen Aktionsrahmens“ entwickelt. An Hand von praktischen Unternehmensbeispielen, die gemeinsam von den entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingebracht werden, werden hier sowohl Probleme als auch konstruktive, möglichst innovative Lösungswege und Handlungsprioritäten identifiziert.
Die aktive Gestaltung der sozialpolitischen Agenda auf EU-Ebene durch den Sozialen Dialog ist mit der „gemeinsamen Analyse über die Herausforderungen der Arbeitsmärkte in Europa“ von November 2007 gelungen. Diese mündete in die Rahmenvereinbarung zu „inclusive labour markets“, die im März 2010 erzielt wurde. Diese Rahmenvereinbarung unterstreicht das gemeinsame Ziel, den Zugang, Widereinstieg und den Verbleib der Menschen im Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihn weiterzuentwickeln. Zudem nennt die Vereinbarung konkrete Beispiele wie Sozialpartner hier unterstützend tätig werden können.
Das gemeinsame Arbeitsprogramm des Sozialen Dialogs 2009 bis 2011 beinhaltet folgende Themen:
- Reform-Agenda Europa 2020
- Folgen des Klimawandels auf die Beschäftigung
- Einführung der Flexicurity-Prinzipien
- Mobilität und Wirtschaftsmigration, Integrative Arbeitsmärkte
- Restrukturierung
- Aktionsrahmen für Beschäftigungsmaßnahmen
EU-Regulierungen wirtschaftsfreundlicher gestalten
Der europäische Soziale Dialog beinhaltet mehrere Möglichkeiten, EU-Regulierung zu gestalten. Die Arbeitgeber griffen bereits mehrfach die Möglichkeit des „Europäischen Sozialen Dialoges nach Art. 155 (AEUV) - ex-Art. 139 EGV“ auf, Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften inhaltlich selbst auszuhandeln. Auf diese Weise haben die europäischen Sozialpartnerorganisationen BUSINESSEUROPE, CEEP und EGB in Form von Rahmenabkommen den Inhalt der Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu den befristeten Arbeitsverträgen in eigener Verantwortung ausgehandelt. Im Ergebnis sind diese von den Sozialpartnern inhaltlich gestalteten Richtlinien sehr viel beschäftigungs- und unternehmensfreundlicher als von Kommission und Europäischem Parlament formuliert.
Praxisnahe Unternehmenslösungen ermöglichen
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung von europäischer Sozialpolitik bieten die „freiwilligen Rahmenvereinbarungen“ der europäischen Sozialpartner, die von den nationalen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen freiwillig entsprechend ihren jeweiligen Traditionen umgesetzt werden. In den freiwilligen Rahmenabkommen zur „Telearbeit“, über „Stress am Arbeitsplatz“ sowie über „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ werden den Unternehmen Lösungsansätze aufgezeigt, wie sie diese Themen praxisnah und maßgeschneidert auf ihre jeweilige Situation handhaben können, um dadurch gleichzeitig überflüssige Bürokratie und Kosten zu vermeiden. Die nationalen Umsetzungswege werden dabei nicht verbindlich vorgegeben, sondern folgen den jeweiligen nationalen, sektoralen und betrieblichen Traditionen und Gegebenheiten.
Voneinander im Sinne des Austausches „guter Praktiken“ lernen und damit unbürokratisch und praxisnah zur Gestaltung der sozialen Dimension der EU beizutragen, haben die europäischen Sozialpartner das Instrument des „freiwilligen Aktionsrahmens“ entwickelt. An Hand von praktischen Unternehmensbeispielen, die gemeinsam von den entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingebracht werden, werden hier sowohl Probleme als auch konstruktive, möglichst innovative Lösungswege und Handlungsprioritäten identifiziert.
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