Schwerbehinderte Menschen

Sonderregelungen nützen wenig

Überregulierung und Bürokratisierung erschweren Arbeitgebern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Gutgemeinte Sonderregelungen wirken dabei als Einstellungshemmnis.

Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, sich durch Leistung am Arbeitsplatz zu bewähren, sind nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll und Bestandteil gelebter Betriebskultur. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Berufsleben ist ein wichtiges gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen. Die Arbeitgeber nehmen diese Verantwortung ernst und setzen sich aktiv für die Ausbildung, die berufliche Integration und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ein. Fast 950.000 schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Sie sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Mitarbeiter, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben erfüllen.

Sonderregelungen auf den Prüfstand

Die Integration kann aber nicht durch gesetzgeberischen Aktionismus, den die mehrfache Novellierung des Schwerbehindertenrechts seit dem Jahr 2000 zum Ausdruck bringt, erzwungen werden.

Die Änderungen im Schwerbehindertenrecht – insbesondere die Einführung eines Diskriminierungsverbots mit Entschädigungsanspruch, der Ausbau der Sonderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern, die Ausweitung der Präventionsregelung und die Erweiterung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung – haben nur zu einer Überreglementierung geführt und bei Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit hervorgerufen. Die tatsächlichen Einstellungshemmnisse für behinderte Menschen hat der Gesetzgeber jedoch nicht beseitigt. Im Gegenteil: Anstatt z.B. den besonderen Kündigungsschutz oder den Zusatzurlaub abzuschaffen, wurde mit noch umfangreicheren Sonderregelungen das gemeinsame Ziel einer verbesserten Integration und eines raschen und nachhaltigen Abbaus der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zusätzlich erschwert. Hier muss daher dringend umgesteuert werden.

Engagement der Unternehmen

Trotz der gesetzlichen Überregulierung und Bürokratisierung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen setzen sich Unternehmen auch in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten für eine verbesserte Integration ein. Die Beteiligung beispielsweise an der Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“, eine Initiative der Bundesregierung für Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen und betriebliche Prävention, ist nur ein Beleg für das gesellschaftliche Engagement der Wirtschaft.
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