Öffentliche Finanzen

Staatsfinanzen sanieren – Schuldenstopp erreichen

Die Bundesregierung hat der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt für die Jahre 2014 bis 2017 hohe Priorität zugeschrieben: Das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt wird 2014 auf Null zurückgeführt. Ab 2015 soll der Bund dann ganz ohne neue Schulden auskommen, ab 2016 sind sogar Überschüsse im Bundeshaushalt vorgesehen. Die ab dem Jahr 2016 geltende Schuldenbremse mit einer maximal zulässigen strukturellen Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP (Artikel 115 Grundgesetz) wurde bereits 2012 unterschritten.

Die BDA begrüßt eine konsequente Haushaltskonsolidierung. Die europäischen Staatsschuldenkrisen haben überdeutlich gezeigt, dass stabile öffentliche Finanzen die unverzichtbare Grundlage für wirtschaftliches Wachstum, nachhaltigen Wohlstand und Generationengerechtigkeit sind. Die Haushaltskonsolidierung muss aber vorrangig durch Ausgabensenkungen erreicht werden. Verfehlt sind dabei Verschiebungen zulasten der Sozialversicherung, wie sie mit der erneuten Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds erfolgen sollen.

Entgegen der ursprünglichen Begründung wird heute zudem kein einziger Euro aus der Mehrwertsteuererhöhung vom 1. Januar 2007 auf 19 Prozent für die Entlastung der Sozialkassen verwendet. Der Bund darf sich nicht immer weiter aus der Finanzierung der Sozialversicherungen zurückziehen und diese damit noch stärker über Löhne und Gehälter finanzieren. Insbesondere die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen darf als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht über Beitragsmittel erfolgen. Denn dies erhöht die Lohnzusatzkosten und damit die beschäftigungshemmende Belastung des Faktors Arbeit.

Staatsschulden konsequent verringern

Erheblicher Handlungsbedarf besteht unverändert bei der Rückführung der Schuldenstandsquote: Die Maastrichter Schuldenstandsquote ist von 65 Prozent des BIP im Jahr 2007 auf über 80 Prozent des BIP gestiegen, wobei dies vor allem der Finanzmarktkrise und den Abwicklungsgesellschaften, den Bad Banks, der Hypo Real Estate und der WestLB zuzurechnen ist. Für den Zeitraum bis 2016 erwartet das Bundesfinanzministerium – aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Finanzierungssalden aller Gebietskörperschaften und eines unterstellten stabilen BIP-Wachstums – eine Rückführung der Maastrichter Staatsschuldenquote auf etwa 73 Prozent. Dies erfordert gleichwohl eine konsequent auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik wie auch einen Schwerpunkt bei der ausgabenseitigen Konsolidierung. Haushaltsüberschüsse müssen vorrangig zum Schuldenabbau verwendet werden. Eine entschlossene Rückführung der Staatsschuldenquote auf die Maastrichter Obergrenze von 60 Prozent des BIP, so wie es der novellierte europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt vorschreibt, gehört zum Pflichtprogramm einer jeden Bundesregierung.

Subventionen gezielt abbauen

Die Forderung nach Subventionsabbau ist ein Dauerbrenner. Trotz des im 23. Subventionsbericht der Bundesregierung vom August 2011 aufgeführten Abbaus von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen – die u. a. auf dem Auslaufen krisenbedingter Maßnahmen und dem längst beschlossenen Auslaufen der Eigenheimzulage beruhen – besteht unverändert Handlungsbedarf. Um eine nachhaltige und möglichst rasche Haushaltskonsolidierung zu erreichen, bietet sich nach wie vor die Rückführung von Subventionen an. In der Regel haben Subventionen schädliche Folgen: Sie verzerren die Preise und damit den Wettbewerb; sie begünstigen eine Fehlallokation von Ressourcen und sie können notwendigen Strukturwandel verzögern, weil sie sonst erforderliche Anpassungen entbehrlich machen. Zudem treiben Subventionen die von anderen Steuerpflichtigen zu tragenden Steuern in die Höhe. Beispielsweise könnte nach Berechnungen des Kieler Weltwirtschaftsinstituts der normale Umsatzsteuersatz von derzeit 19 auf 10,5 Prozent gesenkt werden, wenn alle Umsätze einheitlich belastet würden. Allerdings ist auch nicht jede Subvention dem Wettbewerb und dem Wachstum abträglich. Es gibt durchaus Gründe, die eine Subvention rechtfertigen können (z. B. Anschubförderung von neuen wachstumsfördernden Technologien, Grundlagenforschung). Deshalb sollte der Subventionsabbau nicht pauschal, sondern gezielt erfolgen.
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