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Mindestlohn

Gesetzliche Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze

Die Arbeitgeber wenden sich gegen jede Form gesetzlich verordneter Mindestlöhne. Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen muss im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie in erster Linie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben.

Deutschland braucht mehr Chancen für einen Einstieg in Arbeit statt gesetzlicher Mindestlöhne. Wer nämlich den Berufseinstieg sucht, seit Jahren arbeitslos ist oder gering qualifiziert, kann durch gesetzliche Mindestlöhne jegliche berufliche Perspektiven verlieren. Er wird seiner Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz beraubt, wenn die Löhne höher sind als die eigentliche Produktivität seiner Arbeit. Die Bezahlung kann sich aber bei einfachen Tätigkeiten nur an der Wertschöpfung des jeweiligen Arbeitsplatzes orientieren. Ein realitätsfernes Mindestlohnniveau verhindert daher den Einstieg in Arbeit und ist daher das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit. Von einem Mindestlohn, der nicht verdient werden kann, da es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt, kann niemand leben. Diejenigen, die arbeiten möchten und heute außen vor stehen, müssen neue und echte Einstiegschancen bekommen. Jeder berufliche Aufstieg setzt nämlich einen gelungenen Einstieg voraus. Wer gesetzliche Mindestlöhne verlangt, vertritt daher zumindest nicht die Interessen der Berufseinsteiger, Arbeitslosen und Geringqualifizierten in Deutschland. Auch gesetzliche Mindestlöhne auf Basis der Erstreckung von tarifvertraglich vereinbarten Mindestbedingungen wie z. B. Mindestlöhne durch Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz oder einer Mindestlohnverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher die Ausnahme bleiben.

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn führt nicht zur sozialen Gerechtigkeit

Gesetzliche Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze und verhindern, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Würde ein von den Gewerkschaften geforderter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € in allen Branchen gelten, rechnet das ifo Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Millionen Arbeitslosen mehr in Deutschland. Gesetzliche Mindestlöhne erwecken den falschen Anschein, dass es allein am guten Willen des Arbeitgebers liegt, wie hoch Löhne sind. Sie ignorieren Gesetze, Preise und Bedingungen des Markts und lassen die Arbeitskosten steigen. Das wiederum erzwingt Rationalisierungen in den Betrieben. Vor allem Arbeitsplätze für gering qualifizierte Menschen werden durch Maschinen ersetzt, wandern ins kostengünstigere Ausland ab oder werden in die Schwarzarbeit verdrängt. Bei ortsgebundenen Dienstleistungen würde der zu erwartende Nachfragerückgang ebenfalls zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Der gesetzlich erstreckte Mindestlohn für Briefdienstleister konnte bereits die schädlichen Wirkungen eines Mindestlohns eindrucksvoll bestätigt. Er vernichtete allein in den ersten Monaten bei den Wettbewerbern der Deutsche Post AG mehrere tausend Arbeitsplätze und wurde dann letztlich vom Bundesverwaltungsgericht für rechtwidrig erklärt.


In Deutschland gibt es ein historisch gewachsenes und funktionierendes Tarifsystem, das eine Lohnfindung fern von staatlicher Bevormundung gewährleistet. Im Übrigen sind bereits heute nach der Rechtsprechung Löhne sittenwidrig und damit unzulässig, die ein Drittel unter den jeweils ortsüblichen Löhnen einer Branche liegen. Zudem garantiert das Arbeitslosengeld II ein Existenz sicherndes Mindesteinkommen. Wer nicht genug verdient, um seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu finanzieren, erhält abhängig von seiner Lebenssituation ergänzende Fürsorgeleistungen vom Staat. Nur ein solches bedarfsgerechtes garantiertes Mindesteinkommen bietet eine Chance auf einen Einstieg in Arbeit, ohne Arbeitsplätze zu vernichten und in die Tarifautonomie einzugreifen.

Mindestlohn ist Spielball der Politik

Die Mindestlohn-Diskussion ist schon heute ein parteitaktisches Instrument der Politik. Es ist eine Illusion zu glauben, dass entsprechende Debatten durch die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zu beenden sind. Wenn ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn erst einmal gilt, dann wird er auch weiter steigen, wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen. Jeder Wahlkampf bietet den Parteien aufs Neue die Möglichkeit, sich mit der Forderung nach höheren Mindestlöhnen zu profilieren. Und im föderalen Deutschland finden praktisch laufend Wahlkämpfe statt. Auch eine Mindestlohnkommission würde die Debatte über die Mindestlohnhöhe nicht der Parteipolitik entziehen.

Die Mindestlohnbeispiele aus dem europäischen Ausland können wegen der unterschiedlichen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine Handlungsempfehlung für Deutschland sein. Oftmals ist das Arbeitsrecht flexibler und die Arbeitskosten geringer. Ein Verweis auf diese Mindestlöhne übersieht, dass Deutschland über ein funktionierendes Tarifsystem verfügt und mit dem Arbeitslosengeld II ein Mindesteinkommen gewährleistet. Die Erfahrungen anderer Länder belegen vielmehr die negativen Auswirkungen von Mindestlöhnen: Alle Länder mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn haben eine höhere Jugendarbeitslosigkeit als Deutschland. Andere europäische Länder, die über ein gut funktionierendes Tarifsystem verfügen, verzichten ebenso wie Deutschland auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Ausländische Mindestlohnregelungen enthalten zudem häufig zahlreiche Ausnahmen und sind an Beitrags- und Steuerentlastungen gekoppelt, um ihren schädlichen Wirkungen zu begegnen.
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