Lohnunterschiede / Equal Pay

Von Diskriminierung kann nicht die Rede sein

Geschlechterbezogene Lohnunterschiede werden öffentlich verstärkt diskutiert. Mehr Sachlichkeit täte der Diskussion gut.

Nach verschiedenen Studien besteht in Deutschland ein Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der unabhängig von den unterschiedlich ausgeübten Berufen und jeweiligen Qualifikationserfordernissen, bei durchschnittlich 23 Prozent liegt. Bei diesem durchschnittlichen Stundenlohn werden nicht etwa gleiche Tätigkeiten verglichen, sondern es wird für alle Arbeitnehmereinkommen von allen Männern und Frauen in Deutschland ein fiktiver Durchschnitt berechnet und verglichen. Dabei werden Faktoren, wie unterschiedliche Berufs- und Branchenwahl oder Erwerbsbiografien von Frauen und Männern nicht berücksichtigt. In der öffentlichen Diskussion werden diese Lohnunterschiede (Gender Pay Gap) oft vorschnell mit Diskriminierung von Frauen gleichgesetzt. Oftmals soll damit eine Argumentationsgrundlage für weitergehende politische Forderungen nach bürokratischen Regelungen geschaffen werden. Bei genauem Hinsehen beruhen die genannten Lohnunterschiede dagegen auf einer Vielzahl von objektiven strukturellen Ursachen. Dies haben wissenschaftliche Untersuchungen für den größten Anteil des so genannten Gender Pay Gap nachgewiesen. Hierzu zählen vor allem familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, das Berufswahlverhalten, reduzierte Arbeitszeiten sowie die geringere Qualifikation älterer Frauen.

Traditionelle Rollenbilder – auch durch steuer- und sozialpolitische Fehlanreize unterstützt - wirken sich auf Berufswahl, Erwerbsverhalten und Aufgabenverteilung in den Familien aus und nehmen somit entscheidenden Einfluss auf berufliche Entwicklung und Gehaltsstruktur. Weitere Faktoren sind die regionalen Arbeitsmarktbedingungen sowie der Gemeindetyp. In Großstädten sind Frauen stärker erwerbsorientiert und seltener ohne Berufsausbildung als auf dem Land. Das spiegelt sich in überdurchschnittlich hohen Erwerbsquoten sowie Einkommens- und Qualifikationsniveaus von Frauen in Großstädten wider. Aufschlussreich ist der Vergleich zwischen neuen und alten Bundesländern. Während der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in den alten Bundesländern bei ca. 25 Prozent liegt, beträgt er in den neuen Bundesländern gerade einmal 6 Prozent. Hier wird eine enge Wechselwirkung mit einer besseren Kinderbetreuungsinfrastruktur, einem breiteren Berufswahlverhalten sowie einer insgesamt höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen offenbar. Auch dies belegt, dass es beim durchschnittlichen Lohnunterschied zwischen allen Frauen und Männern in Deutschland nicht um Diskriminierung von Frauen in Unternehmen, sondern um strukturelle Ursachen geht.

Tarifverträge fördern Lohngleichheit

Lohndiskriminierung ist seit langem nach nationalem wie internationalem Recht verboten. Der Grundsatz der Lohngleichheit wird durch tarifvertraglich geregelte Eingruppierungen gefördert, von denen mehr als 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erfasst sind. Die Festsetzung der tariflichen Grundvergütung sowie der funktions- und tätigkeitsbezogenen Zulagen erfolgt mittels einer personenunabhängigen und damit auch geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung. Sachfremde Kriterien bleiben damit bei der Entgeltfindung unberücksichtigt. Tarifpolitik und damit die Bewertung von Tätigkeiten erfolgt stets branchenbezogen. Damit wird den bedeutenden Unterschieden zwischen den einzelnen Branchen Rechnung getragen. In der öffentlichen Debatte werden dennoch häufig Tätigkeiten unterschiedlicher Branchen gegenübergestellt und somit „Äpfel mit Birnen“ verglichen.

Chancengleichheit durch mehr Kinderbetreuungsplätze

Um die Entgeltgleichheit zu Gunsten der Frauen zu fördern, muss an den strukturellen Ursachen angesetzt werden. Das erfordert vor allem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft ist. Fast 100 Prozent aller Unternehmen bieten ihren Beschäftigten familienfreundliche Maßnahmen an, z. B. flexible Arbeitszeitmodelle. Einer weit schnelleren Umsetzung bedarf jedoch der von der Politik eingeleitete flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuung. Anderenfalls lassen sich nach Aussagen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die für 2013 vorgesehenen Ausbauziele nicht erreichen. Die BDA unterstützt mit einer Vielzahl von Initiativen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und setzt sich z.B. dafür ein, dass junge Frauen vermehrt ihre beruflichen Karrierechancen auch in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen wahrnehmen und sich so bessere Verdienstmöglichkeiten erschließen.
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