Europäischer Bildungsraum

Transparenz und Mobilität in Europa schaffen

Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) führt die beiden getrennten Prozesse zusammen. Er ermöglicht es, Qualifikationen anhand der erworbenen Kompetenzen transparent und vergleichbar zu machen – unabhängig davon an welchem Lernort und mit welchem Lernaufwand sie erworben wurden. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft verwirklicht: Entscheidend bei der Beurteilung einer Qualifikation ist, was jemand kann, und nicht, wo und wie lange er etwas gelernt hat.

Dieses neue System kann aber nur funktionieren, wenn es konsequent umgesetzt wird, d. h. wenn tatsächlich die erworbenen Kompetenzen in den Mittelpunkt gerückt werden. Nur dann kann der Rahmen einen Mehrwert bringen und auch von der betrieblichen Praxis akzeptiert und angewendet werden. Und nur dann kann er als gemeinsamer europäischer Referenzrahmen die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpfen und Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher machen. Daher berücksichtigt auch der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), der den EQR auf nationaler Ebene umsetzt, die Anforderungen des Beschäftigungssystems. Entscheidendes Kriterium des DQR ist die umfassende Handlungskompetenz. Für die Zuordnung einer Qualifikation ist allein das erreichte Niveau an Handlungskompetenz entscheidend, nicht die Dauer eines Bildungsgangs oder der Lernort. Dies muss zukünftig konsequent befolgt werden, auch wenn in der Anfangsphase des DQR zunächst pauschal Qualifikationstypen den Niveaus des DQR zugeordnet werden und dabei z. B. die Ausbildungszeit als Hilfskriterium genutzt wird. Wie beim EQR sieht auch der DQR keine Reservierung bestimmter Niveaus ausschließlich für bestimmte Lernbereiche vor, insbesondere keine Reservierung der höchsten Niveaus für akademische Qualifikationen. Gerade auf den höheren Qualifikationsniveaus muss die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Qualifikationen deutlich werden.

ECVET und ECTS zusammenführen

Das als Ergänzung zum EQR entwickelte europäische Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) kann als eigenständiges, unabhängiges Leistungspunktesystem ausschließlich für die berufliche Bildung die Durchlässigkeit zur Hochschule und damit auch die studiengangverkürzende Anerkennung von Kompetenzen nicht erleichtern, sondern erschwert sie ggf. zusätzlich. Die Forderung der BDA, langfristig eine Kompatibilität mit dem Leistungspunktesystem der Hochschulen (ECTS) herzustellen, muss daher weiter verfolgt werden. Trotz des begrüßenswerten Anliegens der EU-Kommission sind Praktikabilität und Mehrwert des Systems weiterhin fraglich. Die Möglichkeit der Anerkennung von Lerneinheiten bietet einen neuen Anreiz, Teile der Ausbildung im Ausland zu erwerben. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene äußerst komplexe System der Unterteilung ganzheitlicher Qualifikationen in Einheiten, die zusätzlich mit Punkten versehen werden, ist aber mit einem erheblichen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. In zahlreichen Projekten hat sich bereits gezeigt, dass die Vergabe von Punkten im Rahmen der transnationalen Mobilität in der beruflichen Bildung nur einen sehr eingeschränkten Nutzen hat. Dieses Element der ECVET-Empfehlung hat sich daher als praxisuntauglich erwiesen. Eine Anwendung von ECVET ist insgesamt gegenwärtig nur im Rahmen von transnationalen Partnerschaften auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen vorstellbar, nicht jedoch als flächendeckendes System.
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