Broschüren - Soziale Sicherung

Bedeutung psychischer Belastung bei der Arbeit

Position der Arbeitgeber

Durch zahlreiche Initiativen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ist das Thema „Psychische Belastungen bei der Arbeit“ gerade in jüngster Zeit wieder in den Blickpunkt gerückt. Auch für die Arbeitgeber hat das Thema große Bedeutung, weil sie ein hohes Interesse daran haben, negative Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen auf die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer und auf den Ablauf von Arbeitsprozessen zu vermeiden bzw. gering zu halten. Dies fördert die Motivation und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

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Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge

Beitragsfreiheit erhalten, Doppelbelastung verhindern!

Die betriebliche Altersvorsorge erlebt derzeit einen kräftigen Aufschwung. Seit 2001 ist der Anteil der Beschäftigten, die einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben, von 52 auf 64 Prozent gewachsen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügen inzwischen über 17 Millionen Beschäftigte über eine Betriebsrentenanwartschaft. Maßgeblich zum Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge hat die Entgeltumwandlung beigetragen. Inzwischen nutzen mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer die Möglichkeit, Teile ihres Lohns bzw. Gehalts über ihren Arbeitgeber in betriebliche Altersvorsorge zu investieren, um damit von den kostengünstigen Strukturen der betrieblich organisierten Alterssicherung zu profitieren.

Weiterentwicklung der Beitragsgestaltung des PSVaG

Dokumentation der BDA-Fachtagung

Die Frage einer risikoorientierten Weiterentwicklung der Beitragsgestaltung des Pensions-Sicherungs-Vereins und damit der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht mehr ganz neu. Schon in der Vergangenheit hat es vereinzelt entsprechende Forderungen gegeben. Allerdings wäre eine rein risikoorientierte Beitragsgestaltung zumindest im bisherigen, nicht durchgängig kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren des PSVaG kaum angemessen. Schließlich wird bislang nur ein Teil der jährlichen Leistungen des PSVaG für Neuschäden verwandt, ein anderer Teil dient dagegen der Ausfinanzierung der Betriebsrentenanwartschaften aus Insolvenzen vergangener Jahre, hat damit also nichts mit dem Insolvenzrisiko der heutigen Mitglieder zu tun.