Beitrags- und Melderecht
Bürokratieaufwand umgehend reduzieren
Das IW Köln hat in einer aktuellen Studie zu den „Hand- und Spanndiensten“ der Arbeitgeber die Kosten für die Berechnung und Abführung der Sozialabgaben mit 3,7 Mrd. Euro pro Jahr beziffert.
Zu den Vorschlägen zur Vereinfachung des Beitrags- und Melderechts zählen u.a. folgende drei Punkte:
Umlageverfahren U1 entbürokratisieren
Beim Umlageverfahren U1 wird dem Arbeitgeber das nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers fortgezahlte Arbeitsentgelt von den Krankenkassen erstattet. Finanziert wird das U1-Verfahren durch eine Arbeitgeberumlage. Der einzelne Arbeitgeber muss das U1-Verfahren mit jeder Krankenkasse durchführen, bei der einer seiner Beschäftigten versichert ist. Bei den zwangsweise einbezogenen Kleinbetrieben (Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern) entstehen durch die Administration des U1-Verfahrens jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 570 Mio. Euro. Bei den Krankenkassen belaufen sich die Bürokratiekosten auf 160 Mio. Euro pro Jahr.
Der wirksamste Bürokratieabbau würde dadurch erreicht, dass die Pflicht zur Teilnahme am U1-Verfahren gestrichen wird. Allerdings lässt sich auch bei Beibehaltung des Verfahrens eine deutliche Entlastung von Bürokratieaufwand erreichen, indem Arbeitgebern ermöglicht wird, sich eine Krankenkasse auszuwählen, bei der sie das Umlageverfahren durchführen. Die Unternehmen hätten somit einen Ansprechpartner für alle Abwicklungsfälle, einheitliche Beitrags- bzw. Erstattungssätze sowie einheitliche Erstattungsregeln.
Umlageverfahren U2 entbürokratisieren und mittelfristig abschaffen
Das U2-Verfahren dient dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschafts-leistungen. Arbeitgeber können insbesondere ihre Aufwendungen für den Mutterschaftsgeldzuschuss von der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers erstattet bekommen. Dafür zahlen sie einen entsprechenden Umlagebeitrag an die jeweilige Krankenkasse.
Eine deutliche Entbürokratisierung ließe sich dadurch erreichen, dass die Arbeitgeber das U2-Verfahren – so wie zum U1-Verfahren vorgeschlagen – bei einer Krankenkasse ihrer Wahl durchführen können.
Mittelfristig sollte das U2-Verfahren allerdings ganz abgeschafft werden. Die Finanzierung der Versorgung von Müttern während der Mutterschutzfristen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die bisherigen Mutterschaftsleistungen der Arbeitgeber sollten daher mit allen übrigen Geldleistungen vor und nach der Geburt eines Kindes einheitlich aus Steuermitteln finanziert und zu einer Leistung aus einer Hand zusammengeführt werden.
Künstlersozialabgabeverfahren zumindest vereinfachen
Die Abgabepflicht der Unternehmen zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung belastet die Unternehmen über die Kostenbelastung hinaus mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Dazu tragen vor allem Unschärfen der rechtlichen Regelungen und umfangreiche Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-, und Auskunftspflichten der Arbeitgeber bei. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln belaufen sich die jährlichen Bürokratiekosten der Betriebe durch das Künstlersozialabgabeverfahren auf 142 Mio. €. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Betrag fast 80 Prozent der insgesamt gezahlten Künstlersozialabgabe der Unternehmen entspricht. Ein solch eklatantes Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen zeigt die Dringlichkeit, umgehend Vereinfachungen herbeizuführen.
Hierfür bietet sich insbesondere eine Beschränkung der Abgabepflicht auf die tatsächlich versicherten Künstler und Publizisten an. Ein entsprechender Hinweis der Versicherteneigenschaft müsste in das Angebot und in die Rechnung aufgenommen werden. Die Abgabepflicht wäre somit wesentlich einfacher feststellbar. Darüber hinaus könnte die Künstlersozialabgabe durch die versicherten Künstler und Publizisten selber abgeführt werden. Diese überweisen ohnehin die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse.
Diese Vereinfachungen würden die bei den Arbeitgebern entstehenden Bürokratiekosten nachhaltig senken.
Die beste Lösung – die das Künstlersozialabgabeverfahren gänzlich überflüssig macht – wäre allerdings, die Künstlersozialversicherung durch eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie für sonstige pflichtversicherte Selbstständige Anwendung finden. Für die heutige Ungleichbehandlung Selbstständiger gibt es keinen überzeugenden Grund.















