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Im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten

Arbeitszeit muss flexibler werden

In der heutigen global beeinflussten Arbeitswelt ist die flexible Gestaltung der Arbeitszeit von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Flexible Arbeitszeit sichert Arbeitsplätze und bietet gleichzeitig den Beschäftigten die Möglichkeit einer individuellen Planung ihres Arbeitsalltags

Arbeitszeitkonten sind ein integraler Bestandteil der betrieblichen Personalpolitik und aus Unternehmen und Betrieben heute nicht mehr wegzudenken. Dies gilt sowohl für Konten, mit denen schwankende Auftragslagen ausgeglichen werden sollen (Flexikonten) wie für Konten, mit denen langfristige Ziele, insbesondere die individuelle und betriebliche Gestaltung des Erwerbslebens geplant werden (Lang- und Lebensarbeitszeitkonten). Der Arbeitnehmer erhält die Möglichkeit, Arbeitsstunden, die über das vertraglich Vereinbarte hinausgehen, auf einem Konto „anzusparen“ und dieses Konto je nach Vertragsgestaltung auch wieder abzubauen bzw. aufzulösen. Arbeitszeitkonten sind dadurch wichtige Bausteine einer erfolgreichen Arbeitszeitgestaltung und von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Flexikonten sind die notwendige Antwort auf die im internationalen Vergleich zu kurzen Wochenarbeitszeiten der Arbeitnehmer und unverzichtbar. Die BDA begrüßt ausdrücklich, dass sie von den bürokratischen Einschränkungen durch die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Sozialgesetzbuch IV (sog. Flexi II-Gesetz) ausgenommen wurden.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nimmt die Bedeutung von Lebensarbeitszeitkonten immer mehr zu. Auch ihr Einsatz muss unbürokratisch geregelt werden können. Das Interesse der Arbeitnehmer an einer Insolvenzsicherung ist berechtigt. Insolvenzsicherung darf aber die Einrichtung solcher Konten nicht unattraktiv machen. Durch die Änderungen im Rahmen des Flexi II-Gesetzes ist die Handhabung von Lebens- und Langzeitarbeitszeitkonten komplizierter geworden, da die zusätzlichen Regulierungen die betrieblichen Abläufe bürokratischer und kostenintensiver machen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsparteien wurden erheblich eingeschränkt. Gerade Arbeitnehmer haben sich häufig für interessante Einsatzmöglichkeiten ihrer Konten stark gemacht, diese Entscheidungen dürfen nicht nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit konterkariert werden.

Arbeitszeitgesetz modernisieren

Das Arbeitszeitgesetz regelt die zulässige Höchstdauer der Arbeitszeit. Mit ihm wird die europäische Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Freiräume, welche die Richtlinie bietet, wurden bei der Umsetzung in das deutsche Arbeitszeitgesetz allerdings nicht voll ausgeschöpft. Das Arbeitszeitgesetz sollte künftig statt eines Achtstundentages eine 48-Stunden-Woche vorsehen. Gleichzeitig sollte die Richtlinie weiterentwickelt werden, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern größere Spielräume zu geben. In diesem Zusammenhang muss die bisherige Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft erhalten bleiben, bzw. wieder in vollem Umfang ihren Niederschlag im Gesetz finden.

Teilzeit- und Befristungsgesetz ändern

Teilzeitarbeit ist ein wichtiger Baustein einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung und ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei der bestehenden gesetzlichen Ausgestaltung gibt es jedoch Verbesserungsbedarf. So benachteiligen bspw. gesetzliche Schwellenwerte, bei denen die Beschäftigtenzahl ohne Berücksichtigung der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit berechnet wird, Unternehmen mit vielen Teilzeitkräften. Dies steht dem Ziel der Förderung der Teilzeitarbeit diametral entgegen. Daher sollte der pro rata temporis Grundsatz für alle Teilzeitbeschäftigten festgeschrieben werden. Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit bis zu 10 Stunden sollten mit 0,25 berücksichtigt werden, bei bis zu 20 Stunden mit 0,5 und bei bis zu 30 Stunden mit 0,75.
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