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Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist in eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften zersplittert. Dies gilt sowohl für das Individualarbeitsrecht wie für das kollektive Arbeitsrecht in Gestalt von Tarifrecht, Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmungsrecht. Hinzu kommt eine in weiten Teilen undurchsichtige, stärker an Einzelfallentscheidungen als an klaren Linien ausgerichtete Rechtsprechung der Instanzgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und in zunehmenden Maße des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

All dies hat in den letzten Jahren das deutsche Arbeitsrecht noch unübersichtlicher gemacht. Rechtsicherheit und Rechtklarheit sind für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer dabei vielfach auf der Strecke geblieben.

Beispiel: Kündigungsschutzgesetz und Befristungen

Im Individualarbeitsrecht zeigt sich am Beispiel des Kündigungsschutzgesetzes und der Praxis von Kündigungsschutzklagen die Folgen dieser Unklarheit und fehlender Rechtssicherheit in besonderer Weise. Der Kündigungsschutz ist zu einem wesentlichen Beschäftigungshemmnis geworden. Oft schrecken kleinere und mittlere Unternehmen trotz guter Auftragslage von Neueinstellungen zurück.

Durch eine beschäftigungsfeindliche und Unsicherheit schaffende Gesetzgebung, teilweise auch Rechtsprechung, wird das Potential moderner Arbeitsformen wie zum Beispiel befristeter Beschäftigung nicht im ausreichenden Maße ausgeschöpft.

Beispiel: Tarifrecht:

In mehreren Entscheidungen zum Arbeitskampfrecht hat das Bundesarbeitsgericht als höchstes deutsches Arbeitsgericht mehrfach Strukturen des –gesetzlich ungeregelten – Arbeitskampfrechts durcheinander geraten. Tarifvertrags- und Tarifverhandlungsrecht gehören zu den Kernmaterien des Arbeitsrechts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf klare und vorhersehbare Entscheidungen der Rechtsprechung verlassen können. Die Zulassung von so genannten Unterstützungsstreiks, die Möglichkeit von „Sozialplanstreiks“ und schließlich die Betriebsbesetzung unter dem Begriff des „Flashmobs“ gehören hierzu nicht. Dies gilt entsprechend für die im Jahr 2010 durch die Rechtsprechung eingeleitete Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit. Ohne Tarifeinheit ist die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und die Friedensordnung des Tarifvertragssystems massiv gefährdet.

Für ein modernes und flexibles Arbeitsrecht

Bestehende Regulierungen im Arbeitsrecht, nationale wie europäische, müssen Beschäftigungsimpulse setzen. Das Arbeitsrecht muss wieder seine ursprüngliche Funktion eines Ordnungsrahmens für den Arbeitsmarkt erfüllen. Die Reform des Kündigungsschutzes durch die Ergänzung einer Abfindungsoption, die Sicherung der Tarifeinheit und notwendige Änderungen in der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung sind nur einige Beispiele für den dringenden Reformbedarf im deutschen Arbeitsrecht.

Die BDA vertritt die Interessen der deutschen Wirtschaft in allen Gesetzgebungsverfahren, auch auf europäischer Ebene, mit Bezügen zum Arbeitsrecht. Mit eigenen Initiativen wie dem Vorschlag für eine Moderne Arbeitsmarktordnung und zur Sicherung der Tarifeinheit entwickelt die BDA neue Lösungsansätze, die den Bedürfnissen der Wirtschaft im Rahmen der Globalisierung Rechnung tragen und die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.

Die BDA steht für:
  • Ein modernes Arbeitsrecht: Entbürokratisierung, Rechtssicherheit, Modernisierung des Kündigungsschutzes, Erweiterung der Beschäftigungschancen durch befristete Arbeitsverhältnisse
  • Vertragliche Handlungsoption zur Sicherung und Schaffung von Beschäftigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Innovative Arbeitsformen: Förderung der Teilzeit auf freiwilliger Basis, flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten, Telearbeit
  • Ein beschäftigungsförderndes Mitbestimmungs- und Tarifrecht: Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung, mehr Verantwortung für die Betriebspartner, zukunftsweisende Regelungen der Unternehmensmitbestimmung und Sicherung einer funktionsfähigen Tarifautonomie
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