Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung von gesamtgesellschaftlichen Kosten entlasten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach den Reformen der vergangenen Jahre auf einem guten Weg zu einem effektiveren und effizienteren Dienstleister am Arbeitmarkt. Jedoch wird die Arbeitslosenversicherung immer noch von massiven gesetzlichen Fehlanreizen zum Verharren in Arbeitslosigkeit belastet. Diese müssen ebenso abgebaut werden, wie die milliardenschweren gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die der Gesetzgeber zu Unrecht den Beitragszahlern auferlegt hat.


Deutschland braucht eine moderne Arbeitslosenversicherung, die den notwendigen sozialen Schutz verbindet mit dem Fördern und Fordern von mehr Beweglichkeit und Flexibilität am Arbeitsmarkt. Um dies leisten zu können, muss die Arbeitslosenversicherung auf ihre Aufgabe konzentriert werden, vorübergehende Phasen der Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungen zügig zu überbrücken.

Erfolgreiche Steuerung weiterentwickeln – Beitragssatz begrenzen

Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage muss alles getan werden, um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zumindest stabil zu halten. Ein Anstieg des Beitragssatzes und damit der Lohnzusatzkosten wäre Gift für mehr Beschäftigung und eine schnelle Erholung am Arbeitsmarkt. Deswegen muss die Arbeitslosenversicherung vor allem vom verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrag befreit werden, mit dem jährlich rund 5 Mrd. Euro Beitragsgelder zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II zweckentfremdet werden. Außerdem müssen die krisenbedingten Mehrausgaben der BA – wie die krisenbedingten Sonderlasten von Bund Ländern und Kommunen auch – in den Investitions- und Tilgungsfonds des Bundes überführt werden. Dies ist notwendig, um zu verhindern, dass die BA mit einem enormen Schuldenberg in den nächsten Aufschwung startet, den sie ohne eine deutliche Beitragsanhebung nicht aus eigener Kraft abtragen kann. Vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar ist, dass die Politik immer neue Belastungen für die Arbeitslosenversicherung einführt, die richtigerweise gesamtgesellschaftlich aus Steuern zu finanzieren wären. Dazu gehört etwa die breit angelegte Förderung aus Beitragsmitteln für Jugendliche, die nie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Auch Forderungen nach einem Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer „Beschäftigungsversicherung“ etwa durch Verankerung eines Weiterbildungsanspruchs sind eine Absage zu erteilen: Hier drohen erneut milliardenschwere Mehrausgaben für in ihren Wirkungen nicht messbare, allgemeine Fortbildungsmaßnahmen. Statt die Arbeitslosenversicherung zu einer uferlosen Weiterbildungsversicherung mit der Folge gravierend steigender gesetzlicher Lohnzusatzkosten aufzublähen, müssen die in den letzten Jahren etablierte, erfolgreiche Steuerung von Arbeitsförderungsmaßnahmen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit konsequent weiterentwickelt und die Leistungen der BA im Kerngeschäft der Arbeitsvermittlung weiter verbessert werden.

Höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld

Eine wichtige Maßnahme für mehr Beschäftigung ist die Konzentration des Arbeitslosengeldanspruchs ohne Altersdifferenzierung auf höchstens 12 Monate, wie dies richtigerweise bis 1985 galt. Internationale Untersuchungen belegen, dass ein überlanger Arbeitslosengeldanspruch regelmäßig auch zu längerer Arbeitslosigkeit beiträgt. Insbesondere für ältere Arbeitslose haben längere Bezugszeiten keine Brücken in neue Beschäftigung, sondern lediglich in die Frühverrentung gebaut. Deshalb war die Verlängerung des gerade erst auf bis zu 18 Monate zurückgeführten Arbeitslosengeldes für Ältere auf bis zu 24 Monate ab 2008 falsch.

Private in Arbeitsvermittlung einbeziehen

Leistungen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik sollen soweit wie möglich nicht durch die BA selbst, sondern durch miteinander konkurrierende Privatanbieter erbracht werden. Nur ein effizienter Leistungswettbewerb kann Innovationen, Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen voranbringen. Für eine verbesserte Arbeitsvermittlung muss auch der vorhandene Vermittlungsgutschein fortentwickelt und optimiert werden. An Stelle des fehlgeschlagenen Modells der subventionierten sog. Personalserviceagenturen (PSA) sollen Arbeitsagenturen allgemein eng mit privaten Zeitarbeitsunternehmen ko­operieren, wie dies bereits vielerorts erfolgreich zu Gunsten der Arbeit suchenden Menschen praktiziert wird.
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