Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung von gesamtgesellschaftlichen Kosten entlasten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach den Reformen der vergangenen Jahre auf einem guten Weg zu einem effektiveren und effizienteren Dienstleister am Arbeitsmarkt. Jedoch wird die Arbeitslosenversicherung immer noch von massiven gesetzlichen Fehlanreizen zum Verharren in Arbeitslosigkeit belastet. Diese müssen ebenso abgebaut werden, wie die milliardenschweren gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die der Gesetzgeber zu Unrecht den Beitragszahlern auferlegt hat.

Deutschland braucht eine moderne Arbeitslosenversicherung, die den notwendigen sozialen Schutz mit dem Fördern und Fordern von mehr Beweglichkeit und Flexibilität am Arbeitsmarkt verbindet. Um dies leisten zu können, muss die Arbeitslosenversicherung auf ihre Aufgabe konzentriert werden, vorübergehende Phasen der Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungen zügig zu überbrücken.

Erfolgreiche Steuerung weiterentwickeln – Beitragssatz begrenzen

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung darf nicht höher sein, als dies zur Erfüllung des Versicherungszwecks erforderlich ist. Ein Anstieg des Beitragssatzes und damit der Lohnzusatzkosten wäre Gift für mehr Beschäftigung. Deswegen müssen vor allem die vielfältigen Verschiebebahnhöfe, die der Bund zu Lasten der Arbeitslosenversicherung geschaffen hat, wieder geschlossen werden. Dies betrifft aus der jüngeren Vergangenheit die Vereinnahmung des Insolvenzgeldüberschusses Ende 2010 für den Bundeshaushalt, die Verlagerung der Finanzierungsverantwortung für die erhöhte rentenrechtliche Absicherung von Personen in Werkstätten für behinderte Menschen vom Bund auf die BA sowie den im Vermittlungsverfahren zu den Regelsätzen bereits beschlossenen teilweisen Entzug der Mehrwertsteuermittel.

Erneute milliardenschwere Belastungen der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung ergeben sich zudem aus den aktuellen Haushaltsplanungen der Bundesregierung. Danach sollen der BA ab 2013 die Mehrwertsteuermittel nunmehr komplett entzogen werden und zugleich der Eingliederungsbeitrag entfallen. Es ist richtig, den nach Überzeugung der BDA verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrag zu streichen, mit dem jährlich ca. 4 bis 5 Mrd. Euro Beitragsgelder zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II zweckentfremdet werden. Dies darf aber nicht mit dem vollständigen Entzug der Mittel verknüpft werden, die der BA anteilig aus der letzten Mehrwertsteuererhöhung ausdrücklich zur zusätzlichen Beitragssatzsenkung zufließen. Auf diesem Weg erleidet die BA bis 2016 einen Einnahmeausfall in Höhe von 5 Mrd. Euro. Die BA wird in Folge dessen noch weniger bzw. gar nicht mehr in der Lage sein, trotz sehr guter Konjunktur eine für wirtschaftliche Schwächephasen dringend notwendige angemessene Rücklage aufzubauen. so wird sie in ihren Möglichkeiten beschränkt, als arbeitsmarktpolitischer Stabilisator zu wirken.

Forderungen nach einem Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer „Beschäftigungsversicherung“, etwa durch Verankerung eines Weiterbildungsanspruchs, sind nicht nur vor diesem Hintergrund eine Absage zu erteilen: Hier drohen erneut milliardenschwere Mehrausgaben für in ihren Wirkungen nicht messbare, allgemeine Fortbildungsmaßnahmen. Statt die Arbeitslosenversicherung zu einer uferlosen Weiterbildungsversicherung mit der Folge gravierend steigender gesetzlicher Lohnzusatzkosten aufzublähen, müssen die in den letzten Jahren etablierte, erfolgreiche Steuerung von Arbeitsförderungsmaßnahmen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit konsequent weiterentwickelt und die Leistungen der BA im Kerngeschäft der Arbeitsvermittlung weiter verbessert werden. Mit dem Ende 2011 beschlossenen und in den zentralen Regelungen zum 1. April 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wurden hierfür richtige Weichenstellungen vorgenommen.

Höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld

Eine wichtige Maßnahme für mehr Beschäftigung ist die Konzentration des Arbeitslosengeldanspruchs ohne Altersdifferenzierung auf höchstens zwölf Monate, wie dies richtigerweise bis 1985 galt. Internationale Untersuchungen belegen, dass ein überlanger Arbeitslosengeldanspruch regelmäßig auch zu längerer Arbeitslosigkeit beiträgt. Gerade für ältere Arbeitslose bauen längere Bezugszeiten nicht eine Brücke in neue Beschäftigung sondern lediglich in die Frühverrentung. Deshalb war die Verlängerung des gerade erst auf bis zu 18 Monate zurückgeführten Arbeitslosengeldes für Ältere auf bis zu 24 Monate ab 2008 falsch.

Private in Arbeitsvermittlung einbeziehen

Leistungen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik sollen soweit wie möglich nicht durch die BA selbst, sondern durch miteinander konkurrierende Privatanbieter erbracht werden. Nur ein effizienter Leistungswettbewerb kann Innovationen, Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen voranbringen. An Stelle des fehlgeschlagenen Modells der subventionierten sog. Personalserviceagenturen (PSA) sollen Arbeitsagenturen allgemein eng mit privaten Zeitarbeitsunternehmen kooperieren, wie dies bereits vielerorts erfolgreich zu Gunsten der Arbeit suchenden Menschen praktiziert wird.
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