Arbeitslosengeld II
Wichtigstes Ziel bleibt die Rückkehr in den Arbeitsmarkt
Mit Arbeitslosengeld II werden Erwerbsfähige unterstützt, die ihre Existenz bzw. die ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern können. Oberstes Ziel – zum Nutzen des Einzelnen und der Solidargemeinschaft – muss die möglichst schnelle und weitgehende Überwindung der Hilfebedürftigkeit sein. Hierzu muss das Arbeitslosengeld II konsequent im Sinne von „Fordern und Fördern“ auf die Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.
Um eine Beschäftigungsaufnahme aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug heraus nicht unattraktiv zu machen, muss seine Höhe nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Die richtige Bezugsgruppe sind dafür Haushalte mit unteren Einkommen, die keine Fürsorgeleistungen erhalten. Die zum 1. Januar 2011 erfolgte Neufestsetzung der Regelbedarfe richtet sich nach diesem Grundprinzip, gewährleistet hierdurch die notwendige strenge Bedürftigkeitsorientierung der Fürsorgeleistung und schafft die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz im Berechnungsverfahren zur Höhe des Arbeitslosengeldes II. Zu Recht sind zeitgleich die anreizfeindlichen Zuschläge nach dem Bezug von Arbeitslosengeld weggefallen. Diese wurden über den Bedarf hinaus gewährt und konterkarierten damit das richtige Grundanliegen des Gesetzgebers, dass Langzeitarbeitslose jede rechtmäßige, gegebenenfalls auch einfache und entsprechend niedrig entlohnte Beschäftigung aufnehmen müssen, um die Hilfeleistung durch die Gesellschaft so schnell wie möglich auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.
Jugendliche konsequent fördern und fordern
Jugendliche und junge Erwachsene dürfen bei den ersten Schritten in ein selbständiges Leben nicht die Erfahrung machen, umfassend von der Gesellschaft versorgt zu werden, ohne dass ihre eigenen Anstrengungen eingefordert werden. Jedem jungen Menschen unter 25 Jahren, der Arbeitslosengeld II beantragt, muss deshalb umgehend ein Angebot in Form von Ausbildung, Arbeit oder Qualifizierung gemacht werden. Im Gegenzug sollte – um positive Arbeitsanreize zu setzen – die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II für nicht erwerbstätige junge Menschen abgesenkt werden, wie dies auch der Sachverständigenrat 2006 vorgeschlagen hat. Sinnvoll und vertretbar ist eine gesetzliche Absenkung um 50 Prozent. Nur wer ein Angebot annimmt, erhält den vollen Regelsatz bzw. bei geringer Entlohnung ein Kombi-Einkommen mit aufstockendem Arbeitslosengeld II.
Das richtige Prinzip des Kombi-Einkommens aus eigenem Lohn und ergänzendem Arbeitslosengeld II ist, dass der Fürsorgeempfänger – auch durch Aufnahme einer niedrig entlohnten Beschäftigung – die Chance zu einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt und zum Aufstieg im Beruf erhält. Gleichzeitig ist dies ein erster Schritt, um von der Unterstützung durch die Solidargemeinschaft unabhängig zu werden: Leider bietet die heutige Ausgestaltung der „Hinzuverdienstregelung“ offenbar für viele Hilfebedürftige den falschen Anreiz, sich nur ein großzügiges Taschengeld „hinzuzuverdienen“ und sich dauerhaft im Leistungsbezug einzurichten. Die Einkommensanrechnung muss deshalb so ausgestaltet werden, dass nicht niedrige Verdienste überproportional begünstigt werden, sondern sich die Erarbeitung eines höheren Einkommens lohnt.
Leistungsfähige Strukturen zur Unterstützung Hilfebdürftiger sicherstellen
Die Chancen der Strukturreformen bei der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Verwaltung, mit der in den Jobcentern einerseits die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung von Hilfebedürftigen fortgesetzt wird und andererseits Optionskommunen diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen, müssen für eine bessere Förderung und Unterstützung von Hilfebedürftigen genutzt werden. Auf Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen vor Ort können und müssen gemeinsam passgenaue Lösungen für die zahlreichen Menschen mit oft komplexen Vermittlungshemmnissen erarbeitet werden. Unabhängig von der Organisationsstruktur vor Ort sind die Kommunen aufgefordert, ihr gesamtes kommunalpolitisches Instrumentarium intensiv zu nutzen und mit der Förderung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II möglichst eng zu verzahnen.
Die finanziellen Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit müssen transparent und nach den Kriterien von Wirkung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Die gesetzliche Verpflichtung der Jobcenter, sich an einer bundeseinheitlichen Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleichen zu beteiligen, ist konsequent umzusetzen. Nur so kann ein effektiver Hilfe- und Mitteleinsatz sichergestellt werden.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
WEITERFÜHRENDE LINKS















