Arbeitsmarktpolitik
Die richtige Förderung am Arbeitsmarkt: zielgerichtet und passgenau
Eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik, die auf optimale Beratung, Vermittlung und passgenaue Förderung Arbeitsloser setzt, ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Beschäftigungsstrategie. Auch die beste Arbeitsmarktpolitik hat jedoch Grenzen. Sie kann z. B. nicht die Versäumnisse einer verfehlten Bildungspolitik beheben. Unverzichtbar ist ein ganzheitlicher Ansatz für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Richtig eingesetzt kann Arbeitsmarktpolitik mit dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit sich nicht verfestigt bzw. im Optimalfall gar nicht erst entsteht. Mit den Hartz-Reformen und dem Umbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem modernen Dienstleister wurden wichtige Weichen für eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte Arbeitsmarktpolitik gestellt. Transparenz, Wirkung und Wirtschaftlichkeit sind die Leitplanken an denen sich heute – zumindest im Bereich der Arbeitslosenversicherung – der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausrichtet. Weil die Arbeitsagenturen heute die Arbeitsmarktförderung im Interesse von Betroffenen und Betragszahlern zielgenauer einsetzen, konnten die Ausgaben der BA in den letzten Jahren spürbar reduziert und zugleich mehr Menschen schneller in Beschäftigung gebracht werden.
Eine zielgenaue Förderung ist auch deswegen der richtige Weg, weil eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, wie sie jahrzehntelang praktiziert wurde, nicht nur teuer, sondern sogar kontraproduktiv ist: Unnötige Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik führen zu künstlich überhöhten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bzw. Steuern und verteuern so Arbeit und vernichten damit letztlich Arbeitsplätze. Damit verringern sich auch die Beschäftigungschancen Arbeitsloser. Deswegen muss eine effektive und effiziente Förderung auch für Empfänger der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II flächendeckend zur Regel werden. Durch eine bessere Aktivierung und gezieltere Förderung muss es vor allem gelingen, der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken: Trotz Fortschritten beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten Jahren ist nach wie vor fast jeder zweite Arbeitslose länger als ein Jahr ohne Job.
Förderung an Stärken des Einzelnen und Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientieren
Um die für die Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt notwendige, individuelle und flexible Unterstützung gewähren zu können, sind ausreichende Entscheidungsspielräume hinsichtlich des Einsatzes der Förderinstrumente vor Ort und ein verständlicher, überschaubarer arbeitsmarktpolitischer Instrumentenkasten erforderlich. Mit dem 2011 auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ hat die Bundesregierung die von der BDA seit langem geforderte, umfassende Straffung und Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente fortgesetzt. Mit der Abschaffung der arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiven Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Zusammenfassung der Eingliederungszuschüsse sowie einer zielgenaueren Existenzgründungsförderung wurden Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik vorgenommen, die auch die BDA seit langem gefordert hat. Allerdings gibt es nach wie vor einzelne Regelungen im Arbeitsförderungsrecht, die nicht auf eine zügige und passgenaue Vermittlung und Förderung Arbeitsuchender abzielen. Ziel muss grundsätzlich sein, möglichst alle Arbeitslosen durch eine umfassende Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsoffensive und eine konsequente Steuerung der Arbeitsmarktpolitik nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Richtig eingesetzt, kann und muss aktive Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Fachkräfteengpässen und für mehr Teilhabe am Erwerbsleben leisten.
Eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik, die auf optimale Beratung, Vermittlung und passgenaue Förderung Arbeitsloser setzt, ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Beschäftigungsstrategie. Auch die beste Arbeitsmarktpolitik hat jedoch Grenzen. Sie kann z. B. nicht die Versäumnisse einer verfehlten Bildungspolitik beheben. Unverzichtbar ist ein ganzheitlicher Ansatz für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Richtig eingesetzt kann Arbeitsmarktpolitik mit dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit sich nicht verfestigt bzw. im Optimalfall gar nicht erst entsteht. Mit den Hartz-Reformen und dem Umbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem modernen Dienstleister wurden wichtige Weichen für eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte Arbeitsmarktpolitik gestellt. Transparenz, Wirkung und Wirtschaftlichkeit sind die Leitplanken an denen sich heute – zumindest im Bereich der Arbeitslosenversicherung – der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausrichtet. Weil die Arbeitsagenturen heute die Arbeitsmarktförderung im Interesse von Betroffenen und Betragszahlern zielgenauer einsetzen, konnten die Ausgaben der BA in den letzten Jahren spürbar reduziert und zugleich mehr Menschen schneller in Beschäftigung gebracht werden.
Eine zielgenaue Förderung ist auch deswegen der richtige Weg, weil eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, wie sie jahrzehntelang praktiziert wurde, nicht nur teuer, sondern sogar kontraproduktiv ist: Unnötige Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik führen zu künstlich überhöhten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bzw. Steuern und verteuern so Arbeit und vernichten damit letztlich Arbeitsplätze. Damit verringern sich auch die Beschäftigungschancen Arbeitsloser. Deswegen muss eine effektive und effiziente Förderung auch für Empfänger der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II flächendeckend zur Regel werden. Durch eine bessere Aktivierung und gezieltere Förderung muss es vor allem gelingen, der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken: Trotz Fortschritten beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten Jahren ist nach wie vor fast jeder zweite Arbeitslose länger als ein Jahr ohne Job.
Förderung an Stärken des Einzelnen und Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientieren
Um die für die Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt notwendige, individuelle und flexible Unterstützung gewähren zu können, sind ausreichende Entscheidungsspielräume hinsichtlich des Einsatzes der Förderinstrumente vor Ort und ein verständlicher, überschaubarer arbeitsmarktpolitischer Instrumentenkasten erforderlich. Mit dem 2011 auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ hat die Bundesregierung die von der BDA seit langem geforderte, umfassende Straffung und Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente fortgesetzt. Mit der Abschaffung der arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiven Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Zusammenfassung der Eingliederungszuschüsse sowie einer zielgenaueren Existenzgründungsförderung wurden Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik vorgenommen, die auch die BDA seit langem gefordert hat. Allerdings gibt es nach wie vor einzelne Regelungen im Arbeitsförderungsrecht, die nicht auf eine zügige und passgenaue Vermittlung und Förderung Arbeitsuchender abzielen. Ziel muss grundsätzlich sein, möglichst alle Arbeitslosen durch eine umfassende Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsoffensive und eine konsequente Steuerung der Arbeitsmarktpolitik nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Richtig eingesetzt, kann und muss aktive Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Fachkräfteengpässen und für mehr Teilhabe am Erwerbsleben leisten.
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