Arbeitsschutz in Europa

Das Gewicht auf freiwillige Maßnahmen legen

Die BDA befürwortet die Festlegung gemeinsamer Mindestbedingungen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Seit der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987 wurde eine Vielzahl von Richtlinien im Bereich Arbeitsschutz erlassen. Es kommt dabei darauf an, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nicht nur auf die Schaffung von Richtlinien verständigen, sondern dass die Mitgliedstaaten diese Richtlinien auch im eigenen Land auf gleichem Niveau umsetzen und anwenden.

Es muss andererseits vermieden werden, dass sich auf europäischer Ebene die gleichen Fehler wiederholen, die national gerade beseitigt werden sollen. Der Weg zu einem europaweit einheitlichen Mindestniveau darf nicht in einer überhöhten und komplizierten Regulierung enden. Die BDA tritt deshalb dafür ein, dass die Europäische Union Gewicht auf freiwillige Maßnahmen legt, beispielsweise im Bereich der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Soweit verbindliche Mindeststandards erforderlich sind, wie z.B. hinsichtlich der Gefährdung durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz, müssen Richtlinien Grenzwerte festlegen, die aktuellen, realistischen Risikobetrachtungen entsprechen.

Die Einordnung in das deutsche Arbeitsschutzrecht hat sich häufig als schwierig erwiesen. Dies liegt insbesondere daran, dass Deutschland im Vergleich zu Europa über ein hochentwickeltes Arbeitsschutzsystem verfügt, das sowohl staatliche Elemente als auch berufsgenossenschaftliche Organisationsformen kennt.


Die wichtigsten Richtlinien im Bereich Arbeitsschutz sind:

    • Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz
    • Jugendarbeitsschutz
    • Bildschirmarbeit
    • Arbeitszeit
    • Mutterschutz
    • Lärm
    • Vibrationen
    • Asbest
    • Optische Strahlung (Laser)
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